Als Hauptorgan der Stadt beschließt der Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Selbstverwaltung, zum Beispiel über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen, ferner über den Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, die Errichtung oder Erweiterung von wirtschaftlichen Unternahmen die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.
Aufgrund des Satzungsrechtes, das den Kommunen durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz gegeben wird, kann der Rat für das Gebiet der Stadt allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften („Ortsrecht“) erlassen, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Außerdem kann der Rat Richtlinien aufstellen, nach denen die Verwaltung der Stadt geführt werden soll. Darüber hinaus überwacht er die Durchführung der Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten.
Der Rat der Stadt Melle tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einwohnerinnen und Einwohner haben zu Beginn der Sitzung die Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu stellen.


Sachbearbeitung (d/m/w) Jugend bei der Stadt Melle: Unterstützen Sie die Jugendarbeit mit kreativen Ideen und administrativen Aufgaben in einem engagierten Team für die Belange der Jugendlichen in der Stadt.

Werden Sie Freiwilligenkoordinator*in (d/m/w) im Ehrenamtsbüro der Stadt Melle und unterstützen Sie bürgerschaftliches Engagement durch Beratung, Vernetzung und Veranstaltungsorganisation.

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Werden Sie Teil der Stadt Melle als Fachangestellte*r (d/m/w) für Bäderbetriebe und sorgen Sie für die Sicherheit und Zufriedenheit der Badegäste in unseren Anlagen. Unterstützen Sie uns im technischen Betrieb und bei Kursangeboten!
