In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht - ZustV). Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Der Zweckverband KVÜ Südostbayern mit Sitz in Töging a. Inn ist ein Zusammenschluss von rund 250 Kommunen bayernweit, dessen Aufgabe die Verkehrsüberwachung in seinen Mitgliedskommunen und den durch Zweckvereinbarung angeschlossenen Kommunen ist.

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