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Burggemeinde Brüggen

Burggemeinde Brüggen
Teilzeit
Brüggen
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Die Burggemeinde Brüggen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Familienzentrum Kindergarten Lüttelbracht eine/n engagierte/n und zuverlässige/n

Alltagshelfer/in (m/w/d)

Umfang

8 Std. / Woche

Befristung

befristet

Vergütung

Mindestlohn

Beginn

schnellstmöglich

Das Familienzentrum Kindergarten Lüttelbracht ist eine fünfgruppige Einrichtung für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren und eine zertifizierte Bewegungs- sowie Plus-Kita in der Burggemeinde Brüggen.

Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Unterstützung in der Küche
  • Spül- und Reinigungsarbeiten
  • Wäscheversorgung und kleinere hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Vorbereitende Arbeiten wie waschen und schnibbeln von Lebensmitteln

Ihr Profil:

Sie sind zuverlässig, sorgfältig und arbeiten gerne Team. Freude am Umgang mit Menschen sowie ein verantwortungsbewusster und selbständiger Arbeitsstil sind uns wichtig. Erfahrungen im hauswirtschaftlichen Bereich sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit
  • Geregelte Arbeitszeiten (Montag und Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr)
  • Ein freundliches und engagiertes Team
  • Eine angenehme Arbeitsatmosphäre in unserem Kindergarten

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 26.10.2026Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!

**Fragen?**Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Kindergartenleitung Frau Claudia Körstgens (02163-5277) und der Fachbereichsleiter Herr Sascha Achten (02163/5701-136) zur Verfügung.

HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.