Die Burggemeinde Brüggen sucht
Teilzeit
Schüler/innen und Studenten ab 16 Jahre
nach Mindestlohn
Sommerferien
Du unterstützt das Team des Bauhofs bei verschiedenen Tätigkeiten vor Ort im Freien insbesondere im Bereich der Pflege, Reinigung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen.
Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest dir in den Ferien etwas dazuverdienen?
Der Bauhof der Burggemeinde Brüggen sucht in den Sommerferien engagierte Schülerinnen und Schüler oder Studierende, die das Team vor Ort unterstützen.
Eine tolle Möglichkeit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und einen abwechslungsreichen Einblick in die kommunale Arbeit des Bauhofs zu erhalten.
Die Vergütung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen für geringfügig Beschäftigte (Mindestlohn).
Jetzt bewerben bis zum 02.07.2026Dann bewirb dich gerne über unser Online-Portal oder sende deine Kurzbewerbung mit Angabe des gewünschten Einsatzzeitraums per E-Mail an: bewerbung@brueggen.de
**Fragen?**Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Personalamt (02163/5701-260) zur Verfügung.
HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.