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Burggemeinde Brüggen

Burggemeinde Brüggen
Teilzeit
Brüggen
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Die Burggemeinde Brüggen sucht für den nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Haushalt, Jahresabschluss und Finanzwesen

Umfang

30 Std.

Befristung

unbefristet

Vergütung

nach EG 9c TVöD-VKA

Beginn

ab sofort

Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Fortschreibung und Überwachung des gemeindlichen Haushalts
  • Erstellung wesentlicher Bestandteile des Jahresabschlusses einschließlich der hierzu erforderlichen Auswertungen, Abstimmungen und Erläuterungen
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung des kommunalen Berichtswesens
  • Betreuung und Weiterentwicklung finanzwirtschaftlicher Fachverfahren
  • Mitwirkung bei der Digitalisierung und Optimierung finanzwirtschaftlicher Prozesse
  • Bearbeitung besonderer Fragestellungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich steuerrechtlicher Themen
  • Unterstützung der Sachgebietsleitung bei Sonderaufgaben und Projekten

Ihr Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in) spätestens zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung oder
  • eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Qualifikation mit finanzwirtschaftlichem, betriebswirtschaftlichem oder steuerrechtlichem Schwerpunkt sowie einschlägige berufliche Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen.
  • Berufserfahrung im kommunalen Finanzwesen ist wünschenswert
  • Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) sowie im Haushalts- und Rechnungswesen sind von Vorteil
  • Erfahrungen im Umgang mit SAP oder vergleichbaren Finanzverfahren
  • Interesse an finanzwirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen
  • sichere Anwendung der gängigen Microsoft-Office-Produkte, insbesondere Excel
  • eine selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • Einen sicheren, unbefristeten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Vergütung je nach den persönlichen Voraussetzungen und in Abhängigkeit von der Qualifikation bis Entgeltgruppe 9c nach TVöD (VKA)
  • 30 Tage (ab 2027 31 Tage) Urlaub sowie arbeitsfrei an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester
  • Betriebliche Zusatzversorgung (RZVK) und regelmäßige tarifliche Gehaltsanpassungen
  • Möglichkeit der leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Corporate Benefits und attraktive Mitarbeiterrabatte
  • Fahrradleasing
  • Ein kollegiales Umfeld mit kurzen Entscheidungswegen und wertschätzender Zusammenarbeit

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 07.11.2026Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!

**Fragen?**Für fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne der Kämmerer Herr Jens Leewen (02163/5701-183) und der Fachbereichsleiter Herr Sascha Achten (02163/5701-136) zur Verfügung.

HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.