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Der Senator für Kinder und Bildung

Der Senator für Kinder und Bildung
Vollzeit, Teilzeit
Bremen
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Bei dem Senator für Kinder und Bildung ist zum 01.08.2026 die Stelle als

Lehrkraft für Fachpraxis (w/m/d) im Bereich Gestaltungstechnik

an der Wilhelm Wagenfeld Schule in Vollzeit zu besetzen.

Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 9a TV-L.

Der Einsatz ist an der Wilhelm Wagenfeld Schule vorgesehen. Ein Einsatz an einer anderen Schule in der Stadtgemeinde Bremen kann nicht ausgeschlossen werden.

Arbeitsplatzbeschreibung:

Sie werden in einem Werkstattbereich der Werkschule Huchting arbeiten. Die Werkschule bietet Schülerinnen, denen das theoretische Lernen nicht leichtfällt mit Praxisunterweisungen und gezielter Unterstützung die Möglichkeit die Berufsbildungsreife zu erlangen. Sie arbeiten in der Werkschule in einem multiprofessionellen Team bestehend aus Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und Lehrkräften für Fachpraxis zusammen. Dabei entwickeln sie im Team praxisorientierte Projekte für die Schüler*innen und begleiten deren Umsetzung.

Sie werden verschiedene Formen der Produktentwicklung auf der Grundlage des integrierten Designs planen und handwerklich umsetzen lassen. Ein Schwerpunkt wird dabei die Mediengestaltung sein. Aber auch Holzbearbeitung, Styropor-, Papier-, Kunststoff-, Gips- und Metallbearbeitung können einbezogen werden. Hierbei bilden die Entwicklung von Prototypen, Einzelanfertigungen und Erstellung von Kleinserien u.a. für die Schüler*innenfirma der Werkschule weitere Schwerpunkte.

Der Einsatz erfolgt in der Werkschule mit benachteiligten Jugendlichen. Darüber hinaus ist ein weiterer Einsatz in den Ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen möglich.

Wir brauchen Kolleginnen und Kollegen (w/m/d)

  • die mit Veränderungen flexibel und konstruktiv umgehen,
  • die der Umsetzung von Inklusion offen gegenüberstehen,
  • bereit sind, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Bildungsgänge zu beteiligen als auch
  • an schulischen Veranstaltungen mit Jugendlichen teilzunehmen, die über eine reine Unterweisung hinausgehen.

Für die gemeinsame Arbeit ist Teamfähigkeit unabdingbar.

Voraussetzungen:

Erwartet wird:

  • Meister:in (w/m/d), staatlich geprüfte:r Techniker:in (w/m/d) oder Bachelor-Abschluss im Berufsfeld "Design und Gestaltung" oder eine vergleichbare Qualifikation
  • mit der Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
  • und einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Schwerpunkt "Design und Gestaltung"

Die Ausbildungseignungsprüfung (AEVO) ist zwingend im 1. Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen.

Wünschenswert:

  • mindestens einjährige Unterweisungserfahrungen mit Auszubildenden
  • Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung im Berufsbereich
  • Interesse an ganzheitlicher, bereichsübergreifender Projektarbeit
  • Offenheit gegenüber jungen Menschen aller Nationalitäten
  • Erfahrungen in der Unterweisung benachteiligter Jugendlicher
  • Freude an der Arbeit im professionellen Team mit Klassenlehrer:innen (w/m/d) und Sozialpädagogen (w/m/d)
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Kunst, Design und Medien
  • Erfahrungen im Bereich Produktentwicklung und der Herstellung von Designmodellen
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Haben Sie Interesse?

Dann bewerben Sie sich über unser Online-Formular und laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hoch.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Schulleiter der , Herr Wahl (0421/361-16701).

Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie an bewerbung-bbs@bildung.bremen.de richten.

Bewerbungshinweise

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Menschen mit Behinderung wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Die Aufteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den Richtlinien über die Aufteilung der Arbeitszeit der Lehrkräfte für Fachpraxis in der jeweils geltenden Fassung.

Eventuelle Reisekosten können leider nicht erstattet werden.