Für die Schulsozialarbeit ist bei dem Senator für Kinder und Bildung zum 01.09.2026 eine Stelle mit 1,0 Stellenanteil als
am Schulzentrum Vegesack und Schulzentrum an der Bördestraße unbefristet zu besetzen.
Der Einsatz ist mit einem Volumen von 1,0 (entspricht 39,2 Wochenstunden) mit 19,6 Wochenstunden am Schulzentrum Vegesack und mit 19,6 Wochenstunden am Schulzentrum an der Bördestraße vorgesehen. Ein Einsatz an einer anderen Berufsbildenden Schule in der Stadtgemeinde Bremen kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nach der Entgeltgruppe S 11 b TV-L. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nehmen an der Ferienregelung teil. Die den tariflichen Erholungsurlaub übersteigende Schulferienzeit wird verrechnet. (Zum teilweisen Ausgleich der Schulferienzeit wird ein Entgelt in Höhe von 95% gezahlt.)
Im Vordergrund der Tätigkeit steht die Sicherung der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituationen und der Bedürfnisse.
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (w/m/d) arbeiten in der Schule kooperativ mit Lehrkräften und anderen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zusammen und etablieren außerhalb der Schule eine verlässliche Vernetzung zwischen Schule, Elternhaus und Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler.
Voraussetzungen:
Erwartet werden:
Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen über unser Online-Formular:
Für nähere Auskünfte zum Schulzentrum Vegesack steht Ihnen der Schulleiter, Herr Kaus (0421/361-79553), und zum Schulzentrum an der Bördestraße der stellv. Schulleiter, Herr Grabow (0421/361-7171) zur Verfügung.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Menschen mit Behinderung wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.