Bei dem Senator für Kinder und Bildung ist zum 01.08.2026 eine Teilzeitstelle (20,0 Std./Wo.) als
unbefristet zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation der Bewerber:innen in Entgeltgruppe S 8b oder S 4 Tarifvertrag der Länder (TV-L S).
Im multiprofessionellen Team sind Sie gemeinsam mit Sonderpädagog:innen und Schulsozialarbeiter:innen in der Unterrichtung, Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Hörbehinderungen tätig. Dazu gehört die konkrete und praktische Unterstützung von Schüler:innen während des Unterrichts und die eigenverantwortliche Gestaltung von Angeboten im Rahmen der verlässlichen Schule und des Ganztags. Sie arbeiten in der an der Schule üblichen Organisationsform in der jeweils üblichen Lerngruppen- oder Klassenstärke in heterogenen Gruppen.
Erzieher:innen/Heilerziehungspfleger:innen (w/m/d) sind als qualifizierte Fachkräfte an der Schule Mitglieder der Gesamtkonferenz.
Die sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) ist beauftragt mit:
Erwartet werden:
Bewerben Sie sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (u.a. Lebenslauf und beruflicher Werdegang in tabellarischer Form, aktuelle dienstliche Beurteilung/aktuelles Zeugnis) – insbesondere Qualifikations- und Tätigkeitsnachweisen für die beschriebenen Voraussetzungen und Erwartungen sowie einer aussagekräftigen Darstellung über Ihre Vorstellungen zur Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben bis zum 08.06.2026
direkt über das Online-Bewerbungsformular bei dem Senator für Kinder und Bildung Bremen, Frau Meyer (142-18)
Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation in Entgeltgruppe S4 oder S 8b Tarifvertrag der Länder (TV-L S). Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nehmen an der Ferienregelung teil. Die den tariflichen Erholungsurlaub übersteigende Schulferienzeit wird verrechnet. (Zum teilweisen Ausgleich der Schulferienzeit wird ein Entgelt in Höhe von 95% gezahlt.)
Bitte nutzen Sie ausschließlich das Online-Bewerbungsformular. Ihre Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Nähere Auskünfte für inhaltliche Fragen erteilt Ihnen Frau Kolbe (Telefon: 0421/ 361 14340).
Für formelle Fragen (z.B. Eingruppierung) steht Ihnen Stephanie Meyer (Telefon: 0421/ 361 10124) zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang.
Die Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.