Ihr Arbeitsplatz
Das Referat P6 - Rechtsangelegenheiten der Abteilung P, Nebentätigkeiten und Reisekosten der Abteilung Personal an der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ist spezialisiert auf sämtliche Rechtsfragen im Personalbereich sowie die Ausarbeitung von Dienstvereinbarungen im Zuständigkeitsbereich. Außerdem ist es Anlaufstelle für Nebentätigkeiten der Beschäftigten der FAU, die Verwaltung von Dienstreisen sowie die Abwicklung von Dienst- und Arbeitsunfällen.
Wir haben einiges zu bieten: unsere Benefits- Regelmäßiger Stufenanstieg und steigendes Gehalt nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beziehungsweise Besoldung nach BayBesG sowie zusätzliche Jahressonderzahlung
Ihre Aufgaben
Stellenzusatz
Bei entsprechender Eignung ist eine Perspektive auf eine Weiterbeschäftigung gegeben.
07.01.2026
Aushilfskraft im Referat P6 - Rechtsangelegenheiten der Abteilung P, Nebentätigkeiten und Reisekosten (m/w/d)
01.04.2026
Freyeslebenstraße 1 91058 Erlangen
E2
Teilzeit
19,00
Befristung / Anstellungsdauer
Anna Kunath
Tel.: +49 9131 85-89949
Mobil:
anna.kunath@fau.de
Wir bitten Sie, unsere Onlineplattform zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet.
Wegen der im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zu erhebenden personenbezogenen Daten bitten wir Sie, unsere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung unter zu beachten.
Die FAU versteht sich als moderner, weltoffener und familienfreundlicher Arbeitgeber. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Haben Sie eine Schwerbehinderung oder sind schwerbehinderten Personen gleichgestellt, so berücksichtigen wir Sie bei wesentlich gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt. Gerne können Sie bei uns in Teilzeit arbeiten, wenn durch Job-Sharing eine vollumfängliche Wahrnehmung des Aufgabenbereichs gewährleistet ist.
Bei Wunsch können Sie eine Person der Gleichstellung zum Bewerbungsgespräch hinzuziehen, ohne dass dadurch Nachteile für Sie entstehen.