Leiter/in (m/w/d) der Bauabteilung
Umfang
Vollzeit, 39 Stunde/ Woche
Befristung
Krankheitsvertretung
Vergütung
leistungsgerechte Bezahlung nach ihrer Qualifikation entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
In der Gemeinde Bad Salzschlirf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Leiter/in (m/w/d) der Bauabteilung mit einem Stundenumfang von 39,00 Wochenstunden zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Leitung der Bauabteilung mit folgenden Sachgebieten:
- Hoch- und Tiefbau, Straßenbau
- Bauverwaltung
- Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung
- Bauhof
- Wasser- und Abwasserentsorgungsanlagen
Zu den weiteren Aufgaben gehören:
- die Begleitung und Überwachung von Hoch-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen von der Planung bis zur Abrechnung,
- Durchführung/Mitwirkung bei Ausschreibungs- und Vergabeverfahren,
- Überwachung und Koordination von Architekten- und Ingenieurleistungen,
- Bauleitplanung, Dorferneuerung und -entwicklung
- Gewässerschutz und -unterhaltung
- Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Vorbereitung und Begleitung von Sitzungen der gemeindlichen Gremien,
- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten im Bauwesen,
- Bearbeitung von Bauanträgen,
- Vorbereitung komplexer Themen und Vorgänge für die kommunalen Gremien
- Ansprechpartner für Bürger zu baurechtlichen Fragen,
- technischer Betriebsleiter des Gruppenklärwerks mit Wartenberg
- technische Betriebsführung unseres Wirtschaftshofes
- Budgetverwaltung
- Verantwortliche Zuarbeiten zu den Haushalts- und Investitionsplänen
- Personalführung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Ihr Profil:
- Fach- oder Hochschulabschluss im Verwaltungsbereich mit Kenntnissen im Bauingenieurwesen oder Architektur bzw. Abschluss als Bauingenieur/in / Architekt/in (m/w/d) mit Verwaltungskenntnissen
- fundierte Kenntnisse im Baurecht, Bauplanungsrecht, Vergaberecht, Wasser- / Abwasserrecht, Forstrecht, Immissionsrecht
- Kenntnisse in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere auf den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Vertragsrechts und des Haushaltsrechts) sind wünschenswert
- Erfahrung im Hoch-, Tief- und Straßenbau
- Führungskompetenz und Teamfähigkeit
- ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, Engagement, Flexibilität und Gewissenhaftigkeit
- einen freundlichen und kommunikativen Umgang
- selbstbewusstes Auftreten mit ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein und Verhandlungsgeschick
- Führerschein der Klasse B
- Ferner werden die Bereitschaft zur Teilnahme an den gemeindlichen Gremiensitzungen, die in der Regel abends stattfinden, erwartet.
Wir bieten Ihnen:
Die Gemeinde Bad Salzschlirf bietet:
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle berufliche Aufgabenstellung in einer Führungsposition
- eine Einarbeitung in die entsprechenden Aufgabenbereiche
- ein engagiertes und aufgeschlossenes Team
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach ihrer Qualifikation entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit allen üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bonuszahlung, etc.)
- Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeit im Rahmen von Gleitzeitregelungen
- 30 Tage Urlaub
- Fachspezifische Fort- und Weiterbildungen
- (E-) Bikeleasing
- kostenlose Parkplätze
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Frau Tigges (Personalsachbearbeiterin) unter Tel. 06648 / 9500-54 oder Herr Steffen Blum (Hauptamtsleiter) unter Tel. 06648 / 9303-17 gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. März 2026 über das Online-Bewerberportal. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgegeben und unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Eine Kostenübernahme von Auslagen für Fahrtkosten etc. wird nicht übernommen.