Friedhofmitarbeiter/in (m/w/d)
Umfang
Vollzeit - 39 Stunden
Befristung
Nein
Vergütung
Entgeltgruppe 5 TVöD
Beginn
nächstmöglich
Die Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die oben genannte Stelle besetzen.
Aufgabenbereich:
Bereich Friedhöfe in Leutershausen und Großsachsen
- Friedhofsaufsicht
- Grünpflege der Anlagen inkl. der Kriegs- und Ehrengräber
- Pflege der Flächen aufgelöster Gräber
- Kontrollen der Grabsteine
- Reinigung der Wasserschöpfbecken
- Reinigung und Instandhaltung der Wege und Plätze
- Leeren der Abfallkörbe
- Wartung der Trauerhalle
Bestattungen
- Vor- und Nachbereitung der Bestattungen, Bestattungsordner (Sargträger bzw. Urnenträger)
- Kapellen besenrein herrichten
- Urnengräber stellen, öffnen und schließen
Bauhof
- Allgemeine Bauhofarbeiten, Transportarbeiten, Winterdienst-Rufbereitschaft
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
- Ein hohes Maß an Eigeninitiative und Flexibilität
- Eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
- Gute kommunikative Fähigkeiten sowie Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und an Wochenenden
- Mitarbeit bei der Notfallrufbereitschaft
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Wir bieten Ihnen:
- Eine krisensichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst und eine Vergütung nach TVöD bis Entgeltgruppe 5
- Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt sowie betriebliche Altersvorsorge
- Vielfältige Fortbildungsmaßnahmen
- Attraktive Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement
- ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss (Job-Ticket)
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, bis spätestens 13.11.2026 über unser Bewerberportal, bitte ausschließlich auf unserer Homepage.
Für telefonische Anfragen stehen Ihnen Herr Pflästerer, Leiter des Bauamtes (Tel. 06201/598-10) sowie Herr Besendorfer, Leiter des Hauptamtes (Tel. 06201/598-25) zur Verfügung.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.