Expert Recruiting
Stellenangebote Berufsfelder Arbeitgeber für Arbeitgeber Impressum
Gemeinde Molfsee

Gemeinde Molfsee
Teilzeit
Molfsee
Jetzt bewerben

Betreuungskraft (m/w/d) für die Betreute Grundschule

  • Umfang Teilzeit
  • Befristung keine
  • Vergütung S 3 TVöD-VKA (SuE)
  • Beginn sofort

Für unsere Betreute Grundschule (BGS) in Molfsee suchen wir eine zugewandte, zuverlässige und herzliche Betreuungskraft (m/w/d) für die Betreuung und Begleitung von Grundschüler/-innen im Schulalltag sowie in den Ferienzeiten. Die Stelle umfasst 11,5 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten unserer BGS.

Das bieten wir Ihnen:

  • Einen unbefristeten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.
  • Die Möglichkeit, in einem eingespielten und motivierten Team zu arbeiten.
  • Eine konstruktive und offene Zusammenarbeit mit Eltern.
  • Eine attraktive Vergütung nach S 3 TVöD-VKA (SuE).
  • Die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (VBL).
  • Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sowie einen Zuschuss zum Jobticket oder Hansefit.

Das bringen Sie mit:

  • Idealerweise eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogische/-r Assistent/in (m/w/d).
  • Qualifikation als pädagogische Mitarbeiter/-in an Ganztagsschulen oder die Bereitschaft dazu.
  • Freude und idealerweise Erfahrung im Umgang mit Grundschulkindern.
  • Einfühlungsvermögen, Teamgeist und ein wertschätzender Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden
  • Ein offenes, freundliches Auftreten sowie Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 13. Mai 2026!

Um die Einrichtung kennenzulernen, bieten wir Ihnen gern einen Hospitationstag an. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der BGS-Leitung Frau Wagner unter 0431 2407925 auf. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess hilft Ihnen Frau Pineiro aus der Personalverwaltung gern unter 04347 7201-191 weiter.

Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Vorrang.