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Kontakt
Amtsverwaltung Schrevenborn
Frau Inga Kühn
Tel.: 0431 24 09 111
Sozialpädagogische/r Assistent*in für die Kindertagesstätte "Kleine Wunder"
Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Schönkirchen befindliche Kindertagesstätte "Kleine Wunder" zum 01.06.2026
eine/n Sozialpädagogische/n Assistent*in
als Zweitkraft für eine Krippengruppe. Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 4 TVöD.
Die Kindertagesstätte "Kleine Wunder" in Schönkirchen besteht aus vier Elementargruppen, zum Teil mit Einzelintegrationen, sowie zwei Krippengruppen. Die Kita hat in der Zeit von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Die pädagogische Arbeit findet überwiegend in den jeweiligen Gruppen statt und orientiert sich an einem strukturierten Tages- und Wochenablauf, der gemeinsam mit den Kindern gestaltet wird.
Die Arbeitszeiten der SPA liegen regelmäßig zwischen 7:00 Uhr und 15:00 Uhr (mittwochs bis 17:00 Uhr).
Das zeichnet Sie aus:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in, gerne auch mit Zusatzqualifikationen im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahre,
- fundierte pädagogische Kenntnisse in frühkindlicher Entwicklung und Bildung,
- die Fähigkeit zur Mitgestaltung der pädagogischen Gruppenarbeit,
- Beobachtungskompetenz und die Fähigkeit zur Dokumentation der pädagogischen Arbeit,
- Einfühlungsvermögen und einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern, den Eltern und den Teamkolleg*innen sowie die Fähigkeit zur Selbstreflexion,
- Teamfähigkeit.
Darauf können Sie sich freuen:
- eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung,
- eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 4 TVöD,
- die Zahlung einer monatlichen SuE-Zulage gem. Tarifabschluss bis zu einer Höhe von 130 €,
- 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, ab 2027 insgesamt 31 Urlaubstage,
- 2 Regenerationstage pro Jahr,
- die Möglichkeit der Umwandlung der SuE-Zulage in 2 weitere freie Tage (Umwandlungstage),
- die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung durch Schließzeiten insbesondere in den gesetzlichen Sommerferien,
- sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung,
- Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten,
- das Arbeiten und die Unterstützung durch ein engagiertes Team,
- die Möglichkeit, eigene Ideen in die pädagogische Arbeit mit einzubringen,
- die Beteiligung an der konzeptionellen Gestaltung der Kindertagesstätte,
- die Bezuschussung Jobrad bzw. Jobticket.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Die Gemeinde Schönkirchen setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber*innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.04.2026!
Ihr Personal-Team
des Amtes Schrevenborn