Die Gemeinde Mühltal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d) für den Bauhof Nieder-Ramstadt
Umfang21 Wochenstunden
Vertragsdauerunbefristet
VergütungEG 2 TVöD
Beginnab sofort
Die Gemeinde Mühltal ist eine landschaftlich reizvoll gelegene Flächengemeinde mit sechs Ortsteilen und ca. 14.000 Einwohnern im unmittelbaren Einzugsbereich der Stadt Darmstadt und im weiteren Einzugsgebiet mehrerer Ballungsräume der Region Rhein/Main/Neckar.
Ihre Aufgaben:
- Reinigung der Verkehrsflächen (Flure, Foyer, Eingangsbereiche, Treppenhäuser)
- Reinigung der Verwaltungsbüros (Büroräume, Sozialräume, Archiv)
- Reinigung der Küchen (Teeküchen)
- Reinigung der Küchen (Küchen, Teeküchen)
- Reinigung der Sanitärräume (Sanitärräume, WC's, Umkleiden)
Das bringen Sie mit:
- Erfahrungen in der Gebäudereinigung
- abgeschlossene Ausbildung im Bereich Gebäudereinigung wünschenswert
- zuverlässige, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Teilzeitstelle (21 Std./Woche)
- bei Erfüllung der personen- und tätigkeitsbezogenen tariflichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 TVöD
- gute Verkehrsanbindung mit dem ÖPNV
- zuzahlungsfreies Premium-JobTicket im RMV-Verbund
- krisensicherer Arbeitsplatz
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
- ab 2027: 31 Tage Urlaub (bei einer 5 Tage Woche)
- leistungsorientierte Bezahlung
- weitere, übertarifliche Leistungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen: Frau Marlene Oehler, Sachbearbeitung Liegenschaften, Tel.: 06151/1417-193 oder Herr Robin Rettig, Sachgebietsleitung Liegenschaften, Tel.: 06151/1417-192. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess erreichen Sie die Personalabteilung unter der 06151/1417-325
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 02.08.2026!
Kennzeichen der Stelle: E-101.
Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Fahrtkosten für die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen können nicht erstattet werden.