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Gemeinde Ratekau

Gemeinde Ratekau
Teilzeit
Ratekau
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Die Gemeinde Ratekau sucht für das Kommunale Kinderhaus Pansdorf zwei

Erzieher:innen / sozialpädagogische Assistenten:innen (m/w/d)

Umfang: bis zu 30 Stunden/Woche

Befristung: 2 Jahre

Vergütung: bis zur Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE

Beginn: nächstmöglich

Wir bieten als moderner und serviceorientierter Arbeitgeber:

  • Arbeitszeitkonto
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Kollegiale Arbeitsatmosphäre
  • Jahressonderzahlung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Moderne IT-Ausstattung
  • Individuelle Fortbildungsangebote
  • Leistungsentgelt & betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub (zusätzlich Heiligabend und Silvester arbeitsfrei)
  • Jobticket
  • Kostenlose Parkplätze

Das Kommunale Kinderhaus ist eine Kindertagesstätte mit Häusern in den Orten Sereetz, Ratekau und Pansdorf und bietet ein Betreuungsangebot für derzeit ca. 240 Krippen- und Elementarkinder an.

Wir wünschen uns Personen, die aufgrund ihrer pädagogischen Kenntnisse mit gutem Einfühlungsvermögen und Gespür für die Bedürfnisse der Kinder sowie Eltern agieren. Freude an einer konstruktiven Teamarbeit sollte ebenfalls mitgebracht werden.

Aufgabenbereich

  • Pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder
  • Ausübung der Aufsichtspflicht über die Kinder
  • Planung von Gruppenaktivitäten entsprechend der Bildungsleitlinien
  • Aktive Mitarbeit bei Teamgesprächen
  • Durchführung von Elterngesprächen
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Ihr Profil

  • abgeschlossene Ausbildung als Erzieher:in oder sozialpädagogische:r Assistent:in (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Die Eingruppierung und Bezahlung der Stellen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen sowie tariflichen Vorschriften des TVöD bis zur Entgeltgruppe S 3 TVöD-SuE (sozialpädagogische Assistenten:innen) bzw. Entgeltgruppe S 8 a TVöD-SuE (Erzieher:innen). Eine Anschlussbeschäftigung ist ggf. möglich.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet Anwendung.

Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

Für Fragen steht Ihnen die Personalabteilung unter den nachstehenden Telefonnummern gerne zur Verfügung.

Hauptamt
Personalabteilung

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