Gemeinde Rosengarten

Teilzeit
Rosengarten
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Die Gemeinde Rosengarten (rd. 5.300 Einwohner) punktet mit ihrer Lage in einer dynamischen Region und bietet mit dem Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald einen hohen Freizeitwert. Eine gute Infrastruktur sowie die verkehrsgünstige Lage an der B 19 machen Rosengarten zu einer lebens- und liebenswerten Gemeinde.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Bürgerbüro eine

Verwaltungsfachangestellte oder Kauffrau für Büromanagement (m/w/d)

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 - 70 %.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Sachbearbeitung im Bürgerbüro und in Angelegenheiten der Rentenversicherung, die Zuarbeit in Bausachen sowie die Unterstützung des Fachbereichsleiters, die An- und Abmeldung und Abrechnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie die Funktion als EDV-Ansprechpartner/in für den Fachbereich.

Eine Änderung des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.

Wir erwarten von Ihnen:

  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder Kauffrau für Büromanagement
  • Kenntnisse in den MS-Office Standardprogrammen, Kenntnisse in KM-Ewo und Autista sind von Vorteil
  • idealerweise Erfahrungen in einem der genanten Aufgabengebiete
  • Kontaktfreudigkeit
  • Teamfähigkeit
  • verantwortungbewusstes und selbständiges Arbeiten

Wir bieten Ihnen:

  • Arbeitsverhältnis in Teilzeit (20 - 30 Stunden pro Woche)
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
  • eine Beschäftigung mit einer Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst und den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Zulagen
  • leistungsgerechte Bezahlung
  • Zuschuss zu vermögenwirksamen Leistungen
  • 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
  • E-Bike Leasing

Haben Sie Interesse an einem abwechslungsreichen Arbeitsplatz?

Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 16.11.2025.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen Herr Benjamin Haag, Telefon 0791/95017-10, gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.