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Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration Vollzeit 39 Std. / Wo.

Starte deine Ausbildung ab dem 01.08.2026 / 01.09.2026!

Wir bieten:

  • eine Vergütung nach TVAöD (brutto)
    1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 €
    1. Ausbildungsjahr: 1.418,20 €
    1. Ausbildungsjahr: 1.464,02 €
  • 30 Urlaubstage (ab 2027: sogar 31 Urlaubstage)
  • Sachbezüge (Zusatzkrankenversicherung & Senden-Gutscheine)
  • 90 % Jahressonderzahlung
  • 13,29 € mtl. vermögenswirksame Leistung
  • 50 € Lernmittelzuschuss (jährlich)
  • Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Berufsschule
  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten
  • kompetente und erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • ein gutes Betriebsklima
  • 400 € Abschlussprämie
  • sehr gute Übernahmechancen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Deine Aufgaben:

  • Du lernst IT-Systeme zu planen und zu konfigurieren - von Einzelplatzsystemen bis hin zu Server-Client-Mehrplatzsystemen
  • Du wirst zum/zur Problemlöser/in für Hard- und Software
  • Du unterstützt die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus, in den Nebenstellen und in den Schulen als IT-Spezialist/in
  • Du lernst, selbstständig zu arbeiten sowie IT-Systeme zu testen und zu verbessern
  • Du besuchst einmal in der Woche die Berufsschule

Dein Profil:

erforderliche Qualifikation:

  • mindestens die Fachoberschulreife (FOR)
  • Kenntnisse in den gängigen IT-Programmen

gewünschte Eigenschaften:

  • großes Interesse an Informationstechnik (IT)
  • ein gutes technisches Verständnis
  • ein aufgeschlossenes und freundliches Auftreten
  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Freude an der Arbeit mit und für Menschen

Bei Fragen melde Dich gerne bei:

Friedhelm Rohling - Ausbilder im Sachgebiet Informationstechnik - Tel. 02597 / 699-812

Amelie Hoschke - Sachbearbeiterin Personal- und Organisationsmanagement - Tel. 02597 / 699-286

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

  • Die Einstellung erfolgt nach dem AGG, dem LGG und dem Gleichstellungsplan der Gemeinde Senden
  • Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt
  • Die Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr wird unterstützt
  • Deine Bewerbung enthält alle aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise)

Ende der Bewerbungsfrist 24.05.2026