Die Gemeinde Swisttal sucht zum 01.08.2026
eine/n Auszubildende/n in Voll- oder Teilzeit (m/w/d)
zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Entgeltgruppe Ausbildungsvergütung als
Du bist zuverlässig, engagiert und möchtest dich nach deinem Schulabschluss für die Menschen in Swisttal einsetzen?
Dann bist Du bei der Gemeinde Swisttal genau richtig!
Ausbildungsvergütung (brutto, ab Mai 2026, Vollzeit):
Nach Bewerbungsschluss erhalten alle Bewerber/innen die Möglichkeit, ihr Wissen in einem Online Eignungstest, der über das geva-Institut (geva Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evaluation mbH) angeboten wird, unter Beweis zu stellen.
Nach Auswertung aller Testergebnisse erfolgt für die besten Bewerber/innen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
In dem Vorstellungsgespräch kannst Du uns von Deinem Engagement und Deinem Entschluss, die Ausbildung bei der Gemeinde Swisttal zu absolvieren, überzeugen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird entschieden, mit welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die vakanten Ausbildungsstellen besetzt werden.
Vielleicht bist Du die oder der Richtige!
Schriftliche Bewerbungen können bis zum 11. Juni 2026 an die
Gemeinde Swisttal
Stabsstelle Personal & Organisation
Frau Macherey
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
gerichtet werden.
Eine Bewerbung auf dem elektronischen Wege sendest Du bitte an die Stabsstelle Personal & Organisation, .
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Frau Macherey, Telefon 02255/309-122, E-Mail .
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich.
Bewerber/innen aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal gibt es unter