Die Gemeinde Swisttal sucht ab dem 1. April 2026
einen tariflich Beschäftigten (m/w/d),
Entgeltgruppe EG 13 TVöD VKA als
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer tarifvertraglich festgesetzten Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden/wöchentlich. Die Stelle kann auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittags- und Abendstunden, wird vorausgesetzt (Job-Sharing). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der jeweiligen persönlichen Qualifikation bis in die Entgeltgruppe 13 TVöD VKA.
Sie sind kontaktfreudig, zuverlässig und verantwortungsbewusst?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen des bisherigen beruflichen Werdegangs bis zum 22. April 2026 an die
Gemeinde Swisttal
Stabsstelle Personal
Rathausstr. 115
53913 Swisttal-Ludendorf
Eine Bewerbung auf dem elektronischen Wege senden Sie bitte an .
Ihre Ansprechpartner*innen bei uns:
Als Ansprechpartnerin in der Verwaltung steht Ihnen Frau Verena Brüggemann unter der Telefonnummer 02255/309-100 oder per E-Mail an gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Arbeitsverhältnis steht Ihnen die Stabsstelle Personal, Frau Braun, gerne telefonisch unter 02255/309 120 oder per E Mail an zur Verfügung.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz- Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an das Bewerbungsverfahren vernichtet.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter .