Die Gemeinde Swisttal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen tariflich Beschäftigten bzw. Beamt*in (m/w/d)
Entgeltgruppe EG 13 TVöD VKA / A 13 LBesG als
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bzw. 41 Stunden für Beamt*innen.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der jeweiligen persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Vorgaben eine Besoldung bis A 13 (Laufbahngruppe 2.2) nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW.
Die Stelle kann auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittags- und Abendstunden, wird vorausgesetzt (Jobsharing).
Sie sind kontaktfreudig, zuverlässig und verantwortungsbewusst?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen des bisherigen beruflichen Werdegangs bis zum 24.04.2026 an die
Gemeinde Swisttal
Stabsstelle Personal
Rathausstr. 115
53913 Swisttal-Ludendorf
Eine Bewerbung auf dem elektronischen Wege senden Sie bitte an .
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner bei uns:
Als Ansprechpartner in der Verwaltung steht Ihnen der Beigeordnete Tobias Weingartz, unter der Telefonnummer 02255/309-800 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Arbeitsverhältnis steht Ihnen die Stabsstelle Personal, Frau Braun, gerne telefonisch unter 02255/309 120 oder per E-Mail an zur Verfügung.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter .