Sachbearbeiter im Bereich SGB II - Grundsicherungsgeld (m/w/d)
- Umfang: Vollzeit
- Befristung: Unbefristet
- Vergütung: TVöD EG 9a
- Beginn: Nächstmöglicher Zeitpunkt
Die Gemeinde Wietmarschen ist eine innovative, leistungsfähige und familienfreundliche Gemeinde mit ca. 13.800 Einwohnern. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser Sozialamt einen Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich SGB II - Grundsicherungsgeld. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem Umfang von 39 Wochenstunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Aufgabenbereich
- Prüfung und Entscheidung zu Leistungen des Grundsicherungsgeldes nach SGB II
- Beratung und Betreuung der Leistungsempfänger*innen
- Prüfung, Geltendmachung und Verfolgung von Ansprüchen Dritter
(Veränderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.)
Wir wünschen uns von Ihnen
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n bzw. den erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder eine vergleichbare Qualifikation
- Rechtskenntnisse im Bereich des SGB – insbesondere SGB II – sind wünschenswert
- Kommunikationsfähigkeiten und sicheres Auftreten
- Sensibilität für die Belange der Antragsteller*innen
- Teamfähigkeit, Engagement und Belastbarkeit
- EDV-Kenntnisse
Wir bieten Ihnen
- Unbefristete Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Leistungsgerechte Vergütung bis zur Entgeltgruppe 9a, entsprechend der persönlichen Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie jährliche Leistungsprämie und Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersvorsorge und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Attraktives Gesundheitsmanagement (u. a. EGYM Wellpass)
- Fahrradleasing über Businessbike
Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Frau Wigbels (05908 9399-51) sowie der Bürgermeister Herr Wellen (05908 9399-11) gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Wietmarschen fördert die Gleichstellung aller Geschlechter. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.