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Große Kreisstadt Neuburg an der Donau

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Sonstige
Neuburg an der Donau

Willkommen bei der

STADT NEUBURG AN DER DONAU

Die Stadt Neuburg an der Donau (30.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Verkehrsüberwachung

unbefristet in Teilzeit (12 Wochenstunden).

Das bringen Sie mit:

  • Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der Regelarbeitszeit, nachts, bzw. an Wochenenden und Feiertagen
  • Sozialkompetenz, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • sicheres und freundliches Auftreten
  • Führerschein der Klasse B
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und klare Ausdrucksfähigkeit
  • Flexibilität und Zuverlässigkeit

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Neuburg
  • Kontrolle über die Einhaltung der Parkvorschriften auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Anwendung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Ihre Benefits bei uns:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in unserem Ordnungsamt
  • eine Vergütung in Entgeltgruppe 5 des TVöD
  • ein modernes Arbeitsumfeld in einer lebenswerten und attraktiven Stadt
  • eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • eine zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
  • alle im öffentlichen Dienst zustehenden Sozialleistungen

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über eine der untenstehenden Bewerbungsmethoden (E-Mail-Bewerbung, Online-Bewerbung oder WhatsApp-Bewerbung) bis spätestens 6. April 2026 an die Stadt Neuburg an der Donau.

Bei Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Ordnungsamtsleitung, Frau Peter-Fest (Tel.: 08431/55–320), gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!

Hinweis: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Bewerberportal. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.