Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bis zum 30.09.2025 mehrere Mitarbeitende zur saisonalen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gesucht. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob).
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
**Entgelt:**Sie erhalten einen Stundenlohn in Höhe von 14,50 €.
Rahmenbedingungen:
• Einsatz im Vertragszeitraum vorwiegend an Wochenenden, bei Bedarf und in Abstimmung auch unter der Woche
• max. 8 Stunden (zuzüglichen Pausenzeiten) pro Einsatztag
• Einsatzorte insbesondere in Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide
• mehrtägige Einweisung in das Aufgabengebiet wird durchgeführt
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vollzeit, befristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Jonas Schwarz
Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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