KENNZIFFER
089/26-2 STARTDATUM
FRÜHESTENS
FRÜHESTENS 01.10.2027
BEZAHLUNG
BES. GR. BEWERBUNGSFRIST
21.10.2026
FAKULTÄT MANAGEMENT, GOVERNANCE UND MEDIEN
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Wissen, Machen, Verändern: Mit diesem Dreiklang stellen wir uns jeden Tag den sozialen und technologischen Herausforderungen unserer Zeit. Dafür vermitteln wir Fach- und Führungskräften von morgen nicht nur das nötige interdisziplinäre Wissen, sondern stärken außerdem ihre Kompetenzen in der Problemlösung sowie ihr Verantwortungsbewusstsein. Den Angewandten Wissenschaften verpflichtet schaffen wir gemeinsam einen visionären Campus, der die Metropolregion Hamburg prägt.
Sie sollen Lehre und Forschung in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen im Bachelor-Studiengang Public Management sowie im Bachelor-Studiengang E-Government vertreten.
Der Schwerpunkt in der Lehre liegt in den Bereichen Einführung in die BWL der öffentlichen Verwaltung sowie im internen Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen. Die Bereitschaft zur bedarfsorientierten Übernahme weiterer wirtschaftswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen z.B. im Bereich öffentliches Rechnungswesen wird vorausgesetzt.
Sie verfügen sowohl über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium als auch über eine Promotion jeweils in den Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften, wünschenswert mit Bezug zum Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen bzw. zur öffentlichen Finanzwirtschaft.
Erwartet werden Praxiserfahrungen aus öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, die Befähigung zur sicheren Vermittlung von BWL-Grundlagen im Verwaltungskontext sowie eine fachliche Schwerpunktbildung in den Bereichen Public Management / öffentliches Rechnungswesen.
Daraus ergibt sich die Erwartung an eine wissenschaftliche Qualifikation in den Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften mit entsprechenden Schwerpunkten.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nachweisen kann, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (vgl. §15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HmbHG).
Eigene, selbständige und möglichst einschlägige Forschungsleistungen werden erwartet. Einschlägige Lehrerfahrungen und hochschuldidaktische Kompetenzen werden vorausgesetzt.
In den für diese Stelle relevanten Studiengängen steht der Kompetenzerwerb für die Verwaltungspraxis im Zentrum. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der HAW Hamburg wird im Rahmen der zu besetzenden Stelle ebenso erwartet wie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit allen anderen in den genannten Studiengängen vertretenen Fachdisziplinen sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschule.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten an der Hochschule wird ausdrücklich begrüßt.
Ebenfalls wird die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache, die Bereitstellung elektronischer Lehrmaterialien und die Nutzung von Lehr-Lern-Systemen (Moodle-Tools), der Einsatz interaktiver Lehrformen unter Nutzung von Videokonferenztools und anderer Tools zur Umsetzung digitaler Lehre und von Blended-Learning-Konzepten erwartet.
Erwartet wird zudem ein reflektierter Umgang mit Lehre und Prüfung vor dem Hintergrund generativer KI.
Für die Einstellung als Professor*in gelten neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1-6 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG), nachzulesen auf unserer .
Dies beinhaltet unter anderem die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie eine hochschulnahe Wahl des Wohnsitzes.
Die Denomination der ausgeschriebenen Stelle steht nach § 12 Abs. 7 HmbHG unter dem Vorbehalt einer Überprüfung in angemessenen Abständen.
Neben dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2 sowie Grundleistungsbezügen ist eine Gewährung von Berufungs-Leistungsbezügen möglich, die mit der Präsidentin ausgehandelt werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Zulage über Drittmitteleinwerbungen.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Berufung noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.
Dem sind Informationen zum jeweiligen Stand aller an der Hochschule aktuell laufenden Berufungsverfahren zu entnehmen.
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Tätigkeit in einer weltoffenen, zukunftsorientierten Hochschule. Sie werden in ein Team eingebunden, das sich über Ihre Mitarbeit freut und Ihnen bei der Einarbeitung gern zur Seite steht. Ihr Arbeitsplatz ist zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen.
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg legt besonderen Wert auf die Qualität der Lehre. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, aussagefähige Unterlagen zur Lehrerfahrung ihrer Bewerbung beizufügen. Daneben wird darum gebeten, den üblichen Unterlagen eine Kurzübersicht der persönlichen Daten beizufügen. Nutzen Sie hierfür die ausfüllbare .
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat sich eine geschlechtergerechte, diskriminierungsbewusste sowie diversitätssensible Hochschulkultur und ein ebensolches Arbeitsumfeld zum Ziel gesetzt. Auditiert als „familiengerechte Hochschule“ und mit dem Zertifikat „Vielfalt gestalten“ unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und setzen uns aktiv für Chancengleichheit sowie die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt ein. Die Berücksichtigung dieser Werte ist ein wichtiger Teil unseres Lehr- und Führungsverständnisses.
Wir ermutigen damit Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Alter, sexuellen Orientierung oder Behinderung. Darüber hinaus fordern wir qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die HAW Hamburg stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen ( und ).
Fragen zum Stellenangebot beantwortet Ihnen gerne
Prof. Dr. Julia Neumann-Szyszka, T + 49 40 219 04-1954,
Für Rückfragen in Verfahrensangelegenheiten wenden Sie sich bitte an
Andreas Schulz, T + 49 40 219 04-2193,