Exzellenz. Innovation. Gemeinschaft. – Dafür steht die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Knapp 1300 Personen aus mehr als 60 Ländern – ca. 750 Studierende, 150 Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik sowie 400 Mitarbeitende – engagieren sich gemeinsam in einem inspirierenden Miteinander auf einem modernen Campus für die Tradition und Zukunft der Musik sowie einen gelebten Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft. Auf diese Weise wirkt die HfM Dresden als eine der international herausragenden Musikhochschulen nachhaltig in die Region und in die Welt.
An der HfM Dresden ist zum 01.10.2027 in der Fakultät II eine
zu besetzen.
Das Aufgabenfeld der Professur umfasst unter anderem:
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (50 %) in der Regel 10 Semesterwochenstunden.
Ihr Profil:
Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 18.10.2026 unter dem Stichwort „Professur für Musical-Gesang“ über das Online-Bewerbungsportal der HfM Dresden einzureichen und umfassen:
Für Nachfragen steht Ihnen der Dekan der Fakultät II Herr Prof. Finn Wiesner unter zur Verfügung. Für Fragen und Unterstützung hinsichtlich der Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II Frau Mirjana Rajic unter zur Verfügung.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).