Stellenausschreibung der Hochschule für Musik SaarDie Hochschule für Musik Saar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich eine vom Land getragene staatliche Einrichtung. Die Hochschule liegt im Zentrum von Saarbrücken und erstreckt sich über 6 Gebäude. Derzeit sind etwa. 480 Studierende an der Hochschule eingeschrieben. Sie erwartet ein sehr attraktives Arbeitsklima, in Zusammenarbeit mit herausragenden künstlerischen Persönlichkeiten, einer hochmotivierten Verwaltung und internationalen Studierenden.
An der Hochschule für Musik Saar ist zum SS 2026 ein Lehrauftrag für
im Umfang von bis zu 8,75 Lehrveranstaltungsstunden pro Semesterwoche zu vergeben.
Die Beschäftigung erfolgt als Lehrauftrag gemäß § 46 des Saarländischen Musikhochschulgesetzes. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis. Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbständig wahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis des Erlasses über die Vergütung von Lehraufträgen der Hochschule für Musik Saar vom 13. Oktober 2015, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 22. Oktober 2015.
Sie sind interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbungsunterlagen
bis zum 11.02.2026
an die Hochschule für Musik Saar, ausschließlich über unsere Bewerbungsplattform.
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Hochschule fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeit (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll.
Weitere Informationen zur Hochschule finden Sie unter .