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Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

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Frankfurt am Main
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Künstlerische W2-Stiftungsprofessur (w/m/d) für Elementare Musikpädagogik (EMP)

Wir sind Hessens Hochschule für Musik, Theater, Tanz und deren Wissenschaften und bilden Studierende für künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Berufe aus.

Wir suchen kreative und engagierte Menschen, die sich aktiv mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Ideen in unser internationales Hochschul-Team einbringen.

Im Fachbereich 1 ist zum 01.04.2027 eine

Künstlerische W2-Stiftungsprofessur (w/m/d) für Elementare Musikpädagogik (EMP)

(50% im Angestelltenverhältnis)

Kennziffer P2026-004

zu besetzen.

Das Deputat beträgt 9 Semesterwochenstunden, Besoldungsgruppe W2 HBesG.

Die Studiengänge der Künstlerische Ausbildung Musik (KAM) an der HfMDK eröffnen den Studierenden vielfältige berufliche Perspektiven in künstlerischen und pädagogischen Arbeitsfeldern. Einen eigenen Schwerpunkt bildet der Bereich Instrumentalpädagogik, in dem künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Anteile gleichgewichtet sind. Im Masterstudiengang Instrumentalpädagogik vertiefen und spezialisieren die Studierenden ihre Kompetenzen. In diesem Kontext baut die HfMDK den Bereich Elementare Musikpädagogik weiter aus. Sie richtet eine Stiftungsprofessur ein, maßgeblich gefördert durch die Stiftung CITOYEN und die Pro Civibus Stiftung.

Gesucht wird eine herausragende Persönlichkeit, die auf Grundlage eigener Lehrerfahrungen und innovativer Konzeptentwicklungen das Fach, auch in seiner Beziehung zur Instrumentalpädagogik, weiterentwickelt sowie in der Breite der adressierten Altersgruppen erfolgreich unterrichtet. Sie vernetzt das Fach eng mit den weiteren pädagogischen Studiengängen der Hochschule und dem Berufsfeld und greift dabei auch Erfahrungen sowie Netzwerke der Stiftung CITOYEN mit Sitz in Frankfurt auf.

Mit der Bewerbung ist ein Lehrkonzeptpapier zur Kompetenzvermittlung und zukunftsorientierten Entwicklung des Faches in einem Umfang von 8.000 bis 10.000 Zeichen (inklusive Lehrzeichen) einzureichen.

Ihre Aufgaben sind:

  • Unterricht im Fach Elementare Musikpädagogik in allen Studiengängen (insbesondere Bachelor Künstlerische Ausbildung Musik, Master Instrumentalpädagogik, Bachelor Kirchenmusik)
  • Durchführung von Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben
  • Organisation und Durchführung von Lehrversuchen
  • Vernetzung mit den relevanten Institutionen (beispielsweise Musikschulen, Allgemeinbildende Schulen, Kindertagesstätten)
  • Kooperation mit anderen Fach- und Ausbildungsbereichen (Lehramtsausbildung FB 2, Bewegungslehre FB 3)
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung des Fachs, beispielsweise durch Entwicklung eines Schwerpunktprofils EMP im Master Instrumentalpädagogik
  • Beratung und fachliche Betreuung von Studierenden in allen Studienphasen, auch außerhalb der Lehrveranstaltungen
  • Mitwirkung an Prüfungen
  • Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und in der Organisation der fachspezifischen Studiengänge, die Übernahme von Wahl- und Funktionsämter

Die Hochschule setzt voraus:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master oder Diplom) im Hauptfach Elementare Musikpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit hoher künstlerisch-pädagogischer Kompetenz mit entsprechender Zusatzqualifikation oder einer Qualifikation gemäß § 68 Absatz 5 HessHG
  • Künstlerische Kompetenzen im instrumentalen oder vokalen sowie im interdisziplinären Bereich
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Elementaren Musikpraxis, beispielsweise an Musikschulen, in Kindertagesstätten, in der Erwachsenenbildung oder an allgemeinbildenden Schulen (mindestens 2 Jahre)
  • Pädagogische Eignung, die durch eine mindestens zweijährige Lehrerfahrung auf Hochschulniveau nachgewiesen wird
  • Sehr gute organisatorische und zielgruppengerechte kommunikative Fähigkeiten
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sicherer Umgang mit dem MS Office-Paket
  • Teamfähigkeit

Die Hochschule erwartet:

  • Identifikation mit Leitbild und Entwicklungszielen der HfMDK
  • Bereitschaft zur eigenen hochschuldidaktischen Fortbildung
  • Interesse an fachbereichsübergreifender und interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Hohe Präsenz in der Hochschule und im Fachgebiet
  • Bereitschaft, sich verantwortlich und kooperativ in die Weiterentwicklung des Abteilungsprofils einzubringen
  • Mitgestaltung von vernetztem, teamorientiertem Unterricht und die Bereitschaft zur engen fachlichen Zusammenarbeit im Kollegium

Die geeignetsten Bewerber*innen werden zu einer Lehrprobe und Anhörung eingeladen, die voraussichtlich im Oktober 2026 stattfinden.

Die HfMDK legt Wert auf Vielfalt und Toleranz und fördert die Gleichberechtigung aller Geschlechter. Wir unterstützen unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen von Frauen mit entsprechenden Qualifikationen sind ausdrücklich erwünscht.

Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Stiftungsprofessur ist zunächst befristet auf fünf Jahre und erfolgt in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis.

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Dokumenten (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Nachweise, Konzeptpapier, Auswahl Projekte / Publikationen / Lehrveranstaltungen etc.) bis zum 01.08.2026 über unser .

Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Gesa Behrens, Ausbildungsdirektorin Instrumentalpädagogik, unter zur Verfügung.

Künstlerische W2-Stiftungsprofessur (w/m/d) für Elementare Musikpädagogik (EMP)

Datenschutzhinweis:

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der Personalabteilung schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Ihnen neben dem Widerspruchsrecht ein Recht auf Löschung, Berichtigung, Übertragung, sowie Auskunft über die verarbeiteten Daten zusteht.