Für Fragen zu den Inhalten der Stelle steht Ihnen Prof. Dr. Baller (marko.baller@hs-kl.de) gerne zur Verfügung.
Masterabschluss oder Äquivalent im Bereich Gesundheitspädagogik, Pädagogik oder Erziehungswissenschaften oder ähnlich.
Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen und unabhängig von der geschlechtlichen Identität, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung sowie sexuellen Orientierung oder Identität.
Die Stelle ist ab sofort am Studienort Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern im Fachbereich Informatik und Mikrosystemtechnik in Teilzeit (50%) befristet auf drei Jahrezu besetzen.
An unserer Hochschule für angewandte Wissenschaften und Gestaltung mit einem ausgeprägten Profil in der angewandten Forschung und Entwicklung sowie der akademischen Weiterbildung erwarten Sie ein innovatives Arbeitsumfeld und vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung. Die Hochschule Kaiserslautern unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch eine Regelung für mobiles Arbeiten und eine flexible Arbeitszeitgestaltung.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung ist nach Entgeltgruppe E13 TV-L vorgesehen, soweit die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbes. Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes strebt die Hochschule Kaiserslautern eine weitere Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in der Wissenschaft, an.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
Sollten Bewerber*innen sich benachteiligt oder ungleich behandelt fühlen, kann eine Klärung durch eine Beschwerde bei der
AGG-Beschwerdestelle (Stabstelle Recht) erfolgen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bis 12.04.2026 über unser Online- Bewerbungsportal zukommen lassen können.