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Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg
Vollzeit
Ludwigsburg
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Stellenausschreibung

An der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an der Fakultät I (Management und Recht) folgende Stelle zu besetzen:

Professur (m/w/d) für den Bereich „Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Ordnungsrecht“
in Vollzeit
Bes. Gr. W2

Hochschule und Studiengang

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist die größte Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit 97 Professuren in Forschung und Lehre und ca. 90 Verwaltungsmitarbeitenden bietet sie mehr als 2.900 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Aufgaben an der Hochschule:

Mit der Professur ist die Vertretung des Öffentlichen Rechts mit einem Schwerpunkt im Ordnungsrecht in Forschung und Lehre verbunden.

Profil:

Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Professur. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium mit überdurchschnittlichen Ergebnissen, eine Promotion und hervorragende fachbezogene berufliche Leistungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.

Der/die Stelleninhaber/-in soll in Forschung und Lehre gemäß dem aktuellen Bedarf das Öffentliche Recht, insbesondere das Besondere Verwaltungsrecht in Form des Ordnungsrechts, in Lehre und angewandter Forschung vertreten. Daneben wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/-in auch Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht übernimmt, die sich an den Bedarfen der öffentlichen Verwaltung orientieren.

Lehrbedarf besteht vor allem in den verwaltungsrechtlich ausgerichteten Modulen des Studiengangs Public Management (B.A.). Von dem/der Stelleninhaber/-in wird die Weiterentwicklung der Lehre auf dem Gebiet des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts erwartet. Darüber hinaus wird Offenheit bezüglich Methoden des E-Learnings sowie für digitale Lehrformate und deren Fortentwicklung vorausgesetzt.

Neben der Lehre im Grundstudium wird auch eine Lehrtätigkeit im Vertiefungsstudium erwartet. Bedarfe bestehen auch bei der Betreuung von Bachelorarbeiten und dem Angebot von Seminaren und Fachprojekten.

Ein hohes Engagement in der anwendungsbezogenen Forschung, idealerweise im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete, wird erwartet, ebenso die Bereitschaft zur Mitwirkung beim Ausbau des Weiterbildungsangebots der Hochschule und die Einbringung in der Selbstverwaltung.

Der/die Stelleninhaber/-in betreibt außerdem den weiteren Ausbau und die Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praktikern und Ausbildungsstellen, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.

Einstellungsvoraussetzungen:

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 47 LHG. Dies sind

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist,
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen oder Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Angebot an den/die künftigen Professorin:

Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Sie sind ideenreich, engagiert und interessiertneue Herausforderungen anzugehen?

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 30. September 2026 an die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg an das erbeten.

Ansprechpartner für fachliche Fragen ist der Vorsitzende der Berufungskommission Dekan Prof. Dr. Arne Pautsch, E-Mail .

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei Bewerbungen gem. Artikel 13 DSGVO können Sie unserer Homepage () entnehmen.