An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Dezernat II-Finanzen zum 01.10.2026 eine Stellefür die
befristet für die Dauer von zwei Jahren in Vollzeit zu besetzen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Bewerber*innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber Land M-V gestanden haben, können nach dieser Befristungsnorm leider nicht berücksichtigt werden.
Das Dezernat II - Finanzen ist für die Bewirtschaftung der Stellen, Haushalts- und Sondermittel und den Körperschaftshaushalt der Hochschule Neubrandenburg verantwortlich. Neben der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen in der Haushaltsführung sind hier die zentrale Beschaffungsstelle, die Buchhaltung, die Bearbeitung von Werk- und Honorarverträgen sowie von Steuerangelegenheiten, die Trennungsrechnung und das Personalkostencontrolling angesiedelt. Zur temporären Verstärkung des Teams des Dezernates II-Finanzen freuen wir uns auf eine Persönlichkeit mit hoher Eigeninitiative und strukturierter Arbeitsweise für die Sachbearbeitung Buchhaltung.
Darüber hinaus sind Kenntnisse in nachfolgenden Bereichen von Vorteil:
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Doreen Thomsen, Tel. 0395 5693-1203, zur Verfügung.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.
Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Die Hochschule Neubrandenburg schätzt Vielfalt und begrüßt daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerber*innen und ihnen gleichgestellte Personen (bitte Nachweis beifügen) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 31.08.2026.
Bitte nutzen Sie zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen ausschließlich das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage. Vielen Dank.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.