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Hochschule Neubrandenburg

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Neubrandenburg
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An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften

W2-Professur „Landtechnik“ (all genders welcome) Kennziffer: 131007/2026

zum 01. September 2026 zu besetzen.

Beschreibung

Die Professur Landtechnik ist eine der zwölf Professuren, die in den verschiedenen Studiengängen der „Agrarwirtschaft“ und des gemeinsamen Masterstudiengangs „Food Chain Environment“ des Fachbereichs Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften die Lehre vertreten.

Die Landtechnik ist integraler Bestandteil klassisch angelegter akademischer, agrarwirtschaftlicher und agrarwissenschaftlicher Lehre und Forschung.

Ohne fundierte Kenntnisse zur Landtechnik und Verfahrenstechnik, ist eine nachhaltige, zukunftsfähige Erzeugung von Lebensmitteln und Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Herkunft nicht denkbar. Angesichts der hohen Bedeutung, die die Landtechnik für das Zusammenspiel pflanzlicher und tierischer Verfahren im Agrarkreislauf „Tier – Boden – Pflanze – Mensch“ und somit für die Nachhaltigkeit des Gesamtsystems hat, ist die Professur zur Gewährleistung des Qualifikationsprofils, das von Absolvent*innen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Agrarwirtschaft erwartet wird, unabdingbar.

In der Forschung hat die Professur Landtechnik große gemeinsame Schnittmengen mit der wissenschaftlichen Arbeit zu allen Arbeitsbereichen des Fachbereichs. Nachhaltige Produktionssysteme berücksichtigen neben dem Klima- und Bodenschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Förderung der Biodiversität. Berücksichtigung finden auch das Tierwohl, die Produktivität und die ökonomische Tragfähigkeit. Hierzu greift die Professur modernste Technologien, wie z. B. Sensortechniken oder Robotik, in Lehre und Forschung auf.

Voraussetzungen

Wir freuen uns auf überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeiten, die sich bei uns in Lehre und Forschung interdisziplinär einbringen. Die Fachliche Qualifikation wird durch Studienverlauf und Promotion im Bereich der Agrarwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder verwandten Studiengängen nachgewiesen. Einschlägige Berufserfahrungen in der Landtechnik und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette sind erforderlich. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Hochschullehre oder andren Formen der Wissensvermittlung.

Die Bewerber*innen sollen auf Basis einschlägiger Erfahrungen das Fachgebiet Landtechnik in Forschung und Lehre umfassend vertreten können. Lehrleistungen sind in landtechnischen Grundlagen, Innen- und Außenwirtschaft, Planung von Anlagen sowie Computer- bzw. GPS-gestützter landtechnischer Anwendungen zu erbringen. Erfahrungen im Bereich der erneuerbaren Energien wären von Vorteil.

Der Professur sind Lehrveranstaltungen sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterniveau zugeordnet; Fortschreibung, Aktualisierung sowie die Entwicklung neuer Veranstaltungen/ Module werden erwartet.

Eine Bereitschaft zur engen Abstimmung mit affinen Fachgebieten, insbesondere aus der tierischen und pflanzlichen Erzeugung, ist nachdrücklich erwünscht. Zudem sind erforderlichenfalls Lehrangebote in Kooperation mit Fachdisziplinen über die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette hinweg zu erbringen.

Ansprechpartner

Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Lisa Bachmann, Telefon: 0395/ 5693 2107 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professorinnen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professorin wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 15.04.2026.

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.