An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management eine
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber (m/w/d) der Professur „Medizinische Grundlagen“ ergänzt und vervollständigt das Lehrangebot unseres Fachbereichs durch die spezifische Ausrichtung auf medizinische Inhalte und integriert sich in das bestehende Netzwerk von Professuren. Die Professur übernimmt die Lehrver-antwortung für medizinische Kerninhalte in allen Studiengängen des Fachbereichs, insbesondere für das hochschulische primärqualifzierende Pflegestudium mit u. a. bevorzugten Schwerpunkten:
Die inhaltliche Ausrichtung der Professur zielt darauf ab, Studierende in die Lage zu versetzen, komplexe medizinische Zusammenhänge zu verstehen und diese im pflegerischen Kontext verantwortungsvoll und kompetent anzuwenden. Diese Fokussierung trägt nicht nur zur Weiterentwicklung der akademischen Pflegeausbildung bei, sondern auch zur nachhaltigen Stärkung des Gesundheitswesens durch hochqualifizierte Pflegefachpersonen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Stefan Schmidt, Tel. +49(0)395 5693 3114 zur Verfügung.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professorinnen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professorin wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 31.08.2026.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.