An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik eine
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Stadtplanung im Kontext von nachhaltiger Raumentwicklung und strukturellen Herausforderungen in ländlichen Räumen: Spannende Aufgaben warten darauf, gelöst zu werden.
Möchten Sie mit Ihrer Expertise in Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht dazu beitragen, engagierte junge Menschen auszubilden und ihnen Werkzeuge für rechtliche und planerische Lösungen an die Hand zu geben?
Als Professorin oder Professor für „Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht“ an der Hochschule Neubrandenburg lehren Sie in Vorlesungen, Seminaren, Projekten, Praktika und Exkursionen und geben Ihr Wissen praxisnah weiter; dabei gehen Sie insbesondere regionale Herausforderungen an. Die Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik sind eng mit Akteuren aus der Praxis in der Region und darüber hinaus vernetzt und unterstützen neu dazu kommende Kolleginnen und Kollegen dabei, Verbindungen aufzubauen. In der Lehre in den Studiengängen Naturschutz und Landnutzungsplanung (BSc.) und Landnutzungsplanung (MSc.) haben Sie die Möglichkeit, neben den Grundlagen der Stadtplanung, des Planungs- und Naturschutzrechts, aktuelle Themen auch vor dem Hintergrund Ihres eigenen Profils zu lehren und die Studiengänge mit zu gestalten. Ein engagiertes Kollegium und motivierte Studierende freuen sich darauf, Sie in der Mecklenburgischen Seenplatte, zwischen Berlin, Rostock und Stettin willkommen zu heißen!
Wir suchen eine in den genannten Bereichen ausgewiesene Persönlichkeit, die motiviert und in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in praktischen Planungszusammenhängen anzuwenden. Mehrjährige Erfahrungen in der Praxis, eine einschlägige Promotion und der Nachweis von Forschungsleistungen im Fachgebiet werden ebenso vorausgesetzt wie die pädagogische Eignung für die Hochschullehre. Einschlägige berufspraktische und forschungsorientierte Arbeiten sind nachzuweisen. Erwünscht ist anwendungsorientierte Forschung, die sich in das Gefüge der Studiengänge an der Hochschule eingliedert. Der Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft ist zentral für das Profil der genannten Studiengänge und der Hochschule Neubrandenburg. Eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Hochschule wird erwartet. Die Bereitschaft, fachbezogene Lehrveranstaltungen auf Masterniveau in englischer Sprache zu halten, wird vorausgesetzt.
Erwartet werden:
▪ hervorragende und umfassende Kenntnisse von Trends, Methoden und
Instrumenten der Stadt- und Raumplanung auf überörtlicher und örtlicher Ebene
mit besonderem Bezug zu ländlichen Räumen,
▪ hervorragende und umfassende Kenntnisse im Planungs- und Naturschutzrecht
sowie grundlegende Kenntnisse im Umwelt- und Verwaltungsrecht und
▪ anwendungsorientierte Kenntnisse in der Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
und zu Methoden partizipativer Prozesse.
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr.-Ing. Jens Hoffmann, Telefon: 0395/ 5693-8201 zur Verfügung.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zudem wird der Nachweis einschlägiger Publikationen erwartet.
Der/die Professorin wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamtin auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 23.08.2026 Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.