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Professur (m/w/d) (W2) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen/Controlling

Wir suchen Sie!
Zur Verstärkung unseres Teams ist an der Fakultät für Wirtschaft und Recht ab dem Sommersemester 2027 eine Professur (m/w/d) (W2) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen/Controlling zu besetzen.
Sie haben substanzielle Berufserfahrung und sind Experte/in in Kostenrechnung und Controlling? Sie sind interessiert an Lehre und angewandter Forschung? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 11.06.2026.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet

  • Sie halten einführende und fortgeschrittene Vorlesungen der Allgemeinen BWL in unseren Bachelor-Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht. Besondere Schwerpunkte liegen im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung sowie den Grundlagen der BWL.
  • Die Übernahme weiterer Veranstaltungen auf Bachelor- oder Masterebene zu Themen der BWL ist mittelfristig nach Absprache erwünscht.
  • Sie halten einen Teil der Veranstaltungen in englischer Sprache ab.
  • Sie beteiligen sich aktiv an der angewandten Forschung und veröffentlichen Fachartikel.
  • Sie arbeiten in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule mit.

Das erwarten wir

  • Sie haben Ihr Studium und eine Promotion in den Wirtschaftswissenschaften oder angrenzenden Bereichen erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie können einschlägige Berufspraxis von wenigstens 5 Jahren, möglichst in der Wirtschaft und im Controlling, vorweisen.
  • Sie zeigen ein hohes Maß an Motivation und Engagement für die Lehre und haben idealerweise Ihre didaktischen Fähigkeiten bereits in der akademischen Lehre einsetzen können.
  • Sie verfügen über die Bereitschaft zur Forschung, die sich in anwendungs- bzw. lehrorientierten Publikationen niederschlägt.
  • Die sichere Beherrschung der englischen Sprache und die Bereitschaft Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu halten, runden ihr Profil ab.

Berufungsvoraussetzungen sind u. a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wissenschaftliche Qualifikation, die i. d. R. durch Promotion nachgewiesen wird, und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Weitere Einzelheiten (vgl. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) sind einem Merkblatt zu entnehmen, das über die Homepage der Hochschule heruntergeladen werden kann.

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