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Professur (m/w/d) (W2) Allgemeine und besondere Steuerlehre

Wir suchen Sie!
Zur Verstärkung unseres Teams ist an der Fakultät für Wirtschaft und Recht in den Studiengängen BWL / Steuern und Wirtschaftsprüfung und im Masterstudiengang Taxation, Auditing and Law (LL.M.) ab dem Wintersemester 2026/27 eine Professur (m/w/d) (W2) Allgemeine und besondere Steuerlehre in Vollzeit zu besetzen. Sie haben Freude an der Lehre, Ihre didaktischen Fähigkeiten bereits nachgewiesen und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit unseren Studierenden und dem Studiengangsteam an der Hochschule Pforzheim? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 19.03.2026.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet

  • Fachliche Schwerpunkte bilden die Bereiche steuerliches Verfahrensrecht (insbesondere AO und FGO), Unternehmensbesteuerung, Bilanzsteuerrecht, Verkehrsteuern.
  • Die Übernahme weiterer Veranstaltungen zu speziellen Themen des Steuerrechts ist mittelfristig nach Absprache erwünscht.
  • Abhalten von Lehrveranstaltungen vor allem in Deutsch.
  • Mitwirkung bei der methodisch-didaktischen Weiterentwicklung des Studienangebots sowie bei der organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung
  • Aktive Beteiligung an der angewandten Forschung und Veröffentlichung von Fachartikeln. Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule.

Das erwarten wir

  • Besitz eines rechts- bzw. wirtschafts-wissenschaftlichen Studienhintergrunds. Das abgelegte Steuerberaterexamen (oder eines vergleichbaren Examens) oder eine Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht sind wünschenswert.
  • Nachweis fundierter Praxiserfahrung in den genannten Gebieten, idealerweise konnten Sie dabei schon Führungserfahrungen sammeln.
  • Vorlage aktueller Publikationen und idealerweise auch Forschungsaktivitäten im relevanten Themenbereich.
  • Die sichere Beherrschung der englischen Sprache und die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auf Englisch zu halten.

Berufungsvoraussetzungen sind u. a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wissenschaftliche Qualifikation, die i. d. R. durch Promotion nachgewiesen wird, und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Weitere Einzelheiten (vgl. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) sind einem Merkblatt zu entnehmen, das über die Homepage der Hochschule heruntergeladen werden kann.

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