Mitarbeiter (m/w/d) für den OP-Transportdienst
Wir suchen für unseren Standort Friedberg (Bayern) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für den Transportdienst in Vollzeit.
IHRE AUFGABEN
- eigenständige Organisation und zuverlässiger Transport unserer Patienten zwischen Stationen, Untersuchungs- sowie weiteren Funktionsbereichen
- Begleitung unserer Patienten nach operativen Eingriffen aus dem OP-Bereich und Unterstützung beim Übergang in die weitere Versorgung
- Gewährung der Sicherheit der Patienten während des Transportes
- Weitergabe der relevanten Informationen und Unterstützung der Pflegefachkräfte und des ärztlichen Dienstes
IHR PROFIL
- eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachhelfer (m/w/d)
- gute Deutschkenntnisse
- körperliche Belastbarkeit und selbstständige Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Einsatzbereitschaft
- Empathie gegenüber unseren Patienten und Angehörigen
- Freude an der Arbeit im Team
WIR BIETEN IHNEN
- eine familiäre Arbeitsatmosphäre
- Eingruppierung in EG P6 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif
- interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung
- Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
- wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH
- Zuschuss zum Jobticket
- betriebliche Altersvorsorge
- Mitarbeitervergünstigungen
- eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München
KONTAKT****Cornelia Geppert
Pflegedirektorin
Tel.: 0821-6004 7200
Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die beruflicheGleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.