Kommen Sie in unser Team!
im Liegenschaftskataster
Die Anstellung erfolgt unbefristet. Die zu besetzende Position ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Sie haben Freude an Geodaten und Geodatenservices, insbesondere an denen des amtlichen Liegenschaftskatasters? Die Zusammenarbeit bei der Lösung von Fragestellungen und neuen Aufgaben motiviert Sie? Sie fasziniert es, Anwendungen zu konfigurieren und an ihrer konzeptionellen Gestaltung mitzuwirken? Dann haben wir eine passende Tätigkeit für Sie!
Als Teil unseres Teams sind Sie für die Konzeption, Pflege und Weiterentwicklung sowie der Bereitstellung und Betreuung von Komponenten des Liegenschaftskatasters mit Schwerpunkt auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zuständig. Hierzu stellen wir gemeinsam den Katasterbehörden des Verbandes sowie weiteren behördlichen und nicht behördlichen Anwendern die erforderlichen Erfassungs- und Datenhaltungskomponenten sowie Services und Auskunftskomponenten bereit.
Sie werden an unserem Standort in Kamp-Lintfort und auf Wunsch zusätzlich im Home Office eingesetzt.
Melden Sie sich gerne telefonisch bei:
Natascha Lenz
Telefon:
Sie erfüllen die Anforderungen nicht zu 100% und haben dennoch Lust auf den Job?
Kein Problem – wir gehen den Weg gemeinsam als Team – inklusive Einarbeitung und passgenauen Entwicklungsmaßnahmen!
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum xx.xx.2026 elektronisch über unser Bewerberportal.
Klicken Sie hierzu auf den Button “Online-Bewerbung” und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch
Wir freuen uns auf Sie!
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.