Kommen Sie in unser Team!
als Verwaltungsangestellte / Verwaltungsangestellter (m/w/d)
Die Anstellung erfolgt unbefristet. Die zu besetzende Position ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Im KRZN betreuen wir derzeit zahlreiche kommunale Verwaltungen im Verbandsgebiet im Themenbereich IT-Sicherheit. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten sowie bei organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit.
Sie wirken an der Vorbereitung, Abstimmung und Dokumentation sicherheitsrelevanter Themen mit und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei organisatorischen Fragestellungen im Umfeld der kommunalen IT-Sicherheit.
Sie werden an unserem Standort in Kamp-Lintfort und auf Wunsch zusätzlich im Home Office eingesetzt.
Melden Sie sich gerne telefonisch bei:
Natascha Lenz
Telefon:
Sie erfüllen die Anforderungen nicht zu 100% und haben dennoch Lust auf den Job?
Kein Problem – wir gehen den Weg gemeinsam als Team – inklusive Einarbeitung und passgenauen Entwicklungsmaßnahmen!
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum 21.06.2026 elektronisch über unser Bewerberportal.
Klicken Sie hierzu auf den Button “Online-Bewerbung” und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch
Wir freuen uns auf Sie!
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.