Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Schulverwaltung und Regionale Bildungsberatung (FD 40-2) des Kreises Wesel sucht für die Hilda-Heinemann-Schule – Förderschule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – mit Dienstort Moers zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.07.2028 in Teilzeit mit 23 Wochenstunden eine/n
Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter (m/w/d)
Ein Impfschutznachweis gegen Masernerkrankungen wird vorausgesetzt.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt. Die Aufgaben enthalten Außendiensttätigkeiten, für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird.
Die für eine Freistellung während der Schulferien erforderlichen Zeiten, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, sind während der Schulzeit herauszuarbeiten.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Fengels Koordinationsleitung Förderschulen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2206 oder per E-Mail , sowie der Schulleiterin der Hilda-Heinemann-Schule, Frau Boch, unter Tel.-Nr. 02841-999460. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 04.01.2026 über unser Bewerbungsportal.