Der Kreis Recklinghausen ist mit 620.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Er verbindet das grüne Münsterland mit der Metropolregion Ruhr, einem der bedeutendsten Industrie-, Bildungs- und Wirtschaftsstandorte. Als Arbeitgeber für mehr als 2.000 Beschäftigte verstehen wir uns als modernes und bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir Ihnen einen abwechslungsreichen, familienfreundlichen und sicheren Arbeitsplatz.
Wir haben zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst 82 - Leistungs- und Rechtsangelegenheiten SGB II - Ressort Ordnungswidrigkeiten SGB II und Zentraler Ermittlungsdienst eine unbefristete Stelle als
Sachbearbeitung im Zentralen Ermittlungsdienst (m/w/d)
(EG 9a TVöD / A 8 LBesG NRW)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist ist teilbar, sofern ein vorgegebener Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann.
Der Ermittlungsdienst als zentraler Außendienst für alle 10 kreisangehörigen Bezirksstellen des Jobcenters Kreis Recklinghausen ist insbesondere zuständig für die Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen oder beziehen, vorliegen. Dabei werden durch Inaugenscheinnahmen in Form von Hausbesuchen Sachverhalte überprüft, welche sich nicht alleine aufgrund der Aktenlage abschließend beurteilen lassen. Die Arbeit des Zentralen Ermittlungsdienstes soll nicht nur ungerechtfertigten Leistungsbezug verhindern, sondern auch zu einer recht- und zweckmäßigen Leistungsgewährung beitragen.
Ihre Aufgaben:
- Sie sind – in Ausfüllung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach 20 SGB X – zuständig für die Aufklärung von Sachverhalten, in denen eine abschließende leistungsrechtliche Entscheidung durch den zuständigen Leistungssachbearbeiter oder die zuständige Leistungssachbearbeiterin rein nach Aktenlage nicht möglich ist.
- Sie arbeiten mit einem Kollegen oder einer Kollegin des Zentralen Ermittlungsdienstes in einem Zweier-Team zusammen und führen die jeweiligen Hausbesuche in enger Abstimmung nur zu zweit durch.
- Sie handeln auf Grundlage eines Prüfauftrages, der unter Darstellung der (fortbestehenden) Unklarheiten des zu beurteilenden Sachverhalts seitens der Leistungssachbearbeitung aus einer der jeweils zuständigen 10 kreisangehörigen Bezirksstellen übersandt wird.
- Sie arbeiten eng mit den zuständigen Kollegen und Kolleginnen in den 10 kreisangehörigen Bezirksstellen zusammen.
- Sie holen bei Bedarf für die Auftragsdurchführung erforderliche ergänzende Informationen ein und bereiten jede Inaugenscheinnahme nach Inhalt und Dringlichkeit gründlich vor.
- Sie führen nach entsprechender Vorbereitung Hausbesuche durch unter anderem zu
- Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts,
- Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach § 24 Absatz 3 SGB II (Erstausstattung),
- Verwertbarkeit von Vermögen, insbesondere der Frage der Aufteilbarkeit bei selbst genutztem Wohneigentum,
- Aufdeckung von möglicherweise verschwiegenem Einkommen,
- Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft,
- Indizienfeststellung zwecks Widerlegung der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
- Sie verfassen einen detaillierten Prüfbericht, der die Leistungssachbearbeitung in die Lage versetzt, auf Grundlage der Ergebnisse des Hausbesuchs eine nach Möglichkeit abschließende Entscheidung in der jeweiligen leistungsrechtlichen Angelegenheit zu treffen.
Ihr fachliches Anforderungsprofil:
Bewerben können sich Interessierte, die
- über die Qualifikation für die Ämter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden in NRW verfügen
oder
- die Ausbildung bzw. Qualifikation zum/ zur Verwaltungsfachangestellten oder zur/ zum Verwaltungswirtin (Verwaltungslehrgang I) nachweisen können oder eine gleichgesetzte Ausbildung für den öffentlichen Dienst, wie Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement (Fachrichtung Kommunalverwaltung) Justizfachangestellter, Sozialversicherungsfachangestellter, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen etc.
Unsere Erwartungen:
- Sie verfügen über umfassende Rechtskenntnisse im SGB II und der angrenzenden Rechtsgebiete oder bringen die Bereitschaft zur aktiven Einarbeitung in die relevanten Rechtsvorschriften mit.
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben Freude an der täglichen Arbeit im Bürgerkontakt.
- Sie verfügen über Sozialkompetenz, insbesondere Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.
- Sie sind durchsetzungs- und konfliktfähig; im Konfliktfall agieren Sie deeskalierend.
- Auch in Stresssituationen bewahren Sie Ruhe und sind sowohl geistig als auch körperlich belastbar.
- Sie arbeiten teamorientiert und treten sicher und serös auf.
- Freundliche Umgangsformen sind für Sie selbstverständlich.
- Sie sind in der Lage die von Ihnen getroffenen Feststellungen umfassend und verständlich schriftlich niederzulegen.
- Ihnen ist bewusst, dass Ihre Arbeitszeiten in Ausnahmefällen auch in den frühen Morgen- oder Abendstunden zu leisten sein können.
- Sie sind bereit, auch den privaten PKW im Bedarfsfall für dienstliche Zwecke zu nutzen. Die Ermittlungseinsätze können im gesamten Gebiet des Kreises Recklinghausen stattfinden. Die Entschädigung richtet sich nach dem Landesreisekostengesetz.
- Erfahrungen im Außendienst sind von Vorteil
Die Kreisverwaltung Recklinghausen unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerbungen geeigneter Menschen mit einer Behinderung sind erwünscht. Diese Stellenausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe EG 9a TVöD-VKA bewertet. Dies entspricht bei Vollzeitbeschäftigung einer in sechs Stufen unterteilten Jahresbruttoentgeltspanne von derzeit ca. 47.013 € bis ca. 63.993 €; bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Vergütung anteilig entsprechend dem vereinbarten Beschäftigungsumfang. Die konkrete Stufenzuordnung richtet sich nach den tariflichen Regelungen, insbesondere nach der einschlägigen Berufserfahrung und den persönlichen Voraussetzungen. Der TVöD-VKA ist öffentlich zugänglich, unter anderem über die Internetseite der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unter .
Kontakt:
Fragen zur Bewerbung: Herr Kroll
Tel.: 02361 / 53-4331
E-Mail: R.Kroll@kreis-re.de
Fachliche Fragen: Frau Meyer
Tel.: 02361/5825 208
E-Mail:
Herr Schmidt
Tel.: 02361/5825 318
E-Mail:
Bewerbungsfrist: 13.11.2026
Kreis Recklinghausen
Fachdienst Personalservice
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen