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Landkreis Heidenheim

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Sonstige
Heidenheim an der Brenz
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Beim Landratsamt Heidenheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz in Teilzeit zu besetzen:

Mitarbeiter (m/w/d) im Verwaltungssekretariat im Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht

Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und sicheren Job?

Als moderner Dienstleister mit über 800 Mitarbeitenden bietet das Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • verwaltungsinterne Aufgaben im Sekretariat, Aktenverwaltung, Büroorganisation
  • Unterstützung des Fachbereichs in unterschiedlichen Bereichen
  • (digitale) Postbearbeitung und Postverteilung, Telefondienst und Beschaffungswesen
  • Betreuung der Ressourcenpostfächer (insbesondere service-bw)
  • Bauleitplanung (Fertigstellung der Gesamtstellungnahmen und Organisation von Scoping-Terminen)

Ihr Profil:

  • Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Kundenfreundlichkeit, Belastbarkeit sowie sicheres Auftreten
  • eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise

Unser Angebot:

  • Eingruppierung der Stelle in Entgeltgruppe 6 TVöD
  • Teilzeit mit 50 %
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit
  • Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung aufgrund eines umfassenden Fortbildungsangebots
  • vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss sowie kostenlose Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und E-Bikes
  • attraktive Benefits für Mitarbeitende

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 02.09.2026 über unser Onlineportal.

Für Fragen stehen Ihnen beim Fachbereich Frau Schlipf, Tel. 07321/321-1317 und Frau Rott, Tel. 07321/321-1343 sowie beim Stabsbereich Personal Frau Wengert, Tel. 07321/321-2380, gerne zur Verfügung.


In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.