Der Landkreis Kelheim sucht
Fachangestellte/r (m/w/d) für Bäderbetriebe
- Standort Abensberg/Riedenburg
- Umfang Vollzeit/Teilzeit
- Befristung unbefristet
- Beginn nächstmöglich
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachangestellte/n (m/w/d) für Bäderbetriebe. Der Arbeitseinsatz erfolgt in unseren Lehrschwimmhallen in Abensberg und Riedenburg.
Ihre Aufgaben:
- Beaufsichtigung des Badebetriebes
- Betreuung der Badegäste
- Überwachung der technischen Anlagen
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
- Selbstständiges, strukturiertes und termingerechtes Arbeiten
- Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Betreuung der technischen Anlagen auch an den Wochenenden
Ihre Vorteile:
- Sicherheit & Perspektive: Ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet an einem sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- Faire Bezahlung nach den Regelungen für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 6 TVöD bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen) und eine leistungsorientierte Entgeltkomponente
- Work-Life-Balance: 31 Tage Jahresurlaub, zuzüglich freier Tage am 24. und 31. Dezember
- Zusätzliche Leistungen: Betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitnehmerbeteiligung, Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Attraktive Extras: Zahlreiche Vergünstigungen durch unser Corporate Benefits Programm und bei lokalen Geschäften
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Jetzt bewerben bis zum 30.11.2026
Ihre Ansprechpartner
**Fragen?**Bei Fragen zur Stelle stehen Ihnen Frau Metz, Personalleiterin, Tel.: 09441 207-1110 bzw. Frau Peischl, stv. Personalleiterin, Tel.: 09441 207-1115 gerne zur Verfügung!
HinweiseDie Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber oder diesen Gleichgestellte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.