Wir im Landkreis Nordwestmecklenburg arbeiten jeden Tag daran, unsere Region zukunftsfähig zu gestalten. Mit rund 1.000 engagierten Mitarbeitenden in vielfältigen Berufsfeldern sind wir weit mehr als nur Verwaltung. Unsere Kreisverwaltung steht für sichere Arbeitsplätze, individuelle Entwicklungschancen und ein wertschätzendes Miteinander. Mit modernen, digitalen und innovativen Lösungen streben wir an, Verwaltung einfach zu machen! Verwaltung, wie sie heute sein sollte: bürgernah, serviceorientiert und bereit für die Zukunft.
- Wismar
- Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- bis zur EG 9a TVöD-VKA
- befristet bis 31.10.2028 mit Option der Entfristung
- 14.09.2026
In Ihrer Rolle im Fachgebiet Sonstige Leistungen und Soziale Hilfen des Fachdienstes Soziales verbinden Sie rechtliche Sorgfalt mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Deshalb sind neben einer sorgfältigen und rechtssicheren Arbeitsweise vor allem Verständnis, Empathie und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen und ihren Angehörigen gefragt.
Sachbearbeiter/-in (w/m/d) Bestattungskosten und Landesblindengeld/Blindenhilfe
Als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter Bestattungskosten und Landesblindengeld/Blindenhilfe übernehmen Sie die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme für Bestattungen sowie auf Landesblindengeld und Blindenhilfe, sowohl für Leistungsberechtigte in Einrichtungen als auch außerhalb von Einrichtungen. Ihre Tätigkeit berührt Lebensbereiche, die von Verlust, persönlicher Belastung oder besonderen Unterstützungsbedarfen geprägt sind. Mit Ihrem verantwortungsvollen Handeln sorgen Sie dafür, dass notwendige Hilfen verlässlich ankommen und Menschen in schwierigen Lebenssituationen angemessen unterstützt werden. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, einem modernen Arbeitsumfeld und verlässlichen Perspektiven – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Was Sie aktiv vorantreiben:
- Beraten zur Übernahme von Bestattungskosten sowie nach dem Landesblindengeldgesetz M-V und der Blindenhilfe nach dem SGB XII
- Aufnehmen und Ausgeben von Leistungsanträgen
- Prüfen der Zuständigkeit, ggf. Weiterleiten der Anträge, Prüfen auf Richtig- und Vollständigkeit sowie Anfordern erforderlicher Unterlagen
- Prüfen von Versagungsgründen sowie der Anspruchsvoraussetzungen (Einkommens- und Vermögensprüfung - nur bei der Blindenhilfe) und Berechnen der Höhe des Anspruchs
- Erstellen von Bescheiden bei Anwendung pflichtgemäßen Ermessens
- Erlassen von Zahlungsanweisungen und Zuarbeiten bei Widersprüchen
- Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörden und Nachlassgerichten
- Überwachen und Aktualisieren der laufenden Leistungen durch Datenabgleich bzw. Einkommens- und Vermögensprüfung
- Durchführen von Anhörungen gem. § 24 SGB X vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes
- Verfassen von Stellungnahmen zum Widerspruch und Weiterleiten an den Kommunalen Sozialverband M-V (nur bei der Blindenhilfe)
Was Sie für Ihren Einstieg mitbringen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, des Angestelltenlehrgangs I oder eine vergleichbare verwaltungsnahe bzw. kaufmännische Berufsausbildung in einem für die auszuübenden Aufgaben förderlichen Berufsfeld im Bereich Verwaltung, Recht oder Soziales bzw. vergleichbare Fähigkeiten und Erfahrungen im beschriebenen Aufgabengebiet
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (C1)
- Fahrerlaubnis Klasse B
Was Sie auszeichnet:
- serviceorientiertes, souveränes und zugleich einfühlsames Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen
- wertschätzende und verständnisvolle Gesprächsführung – insbesondere in belastenden oder persönlichen Lebenssituationen
- ausgeprägte Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, auch komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln
- hohes Maß an Sensibilität, Diskretion und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit vertraulichen und persönlichen Anliegen
- sicheres Urteilsvermögen sowie die Fähigkeit, Ermessensentscheidungen nachvollziehbar, gerecht und rechtssicher zu treffen
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit, verbunden mit einem deeskalierenden und respektvollen Verhalten
- strukturierte, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise sowie ausgeprägte Organisationsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Problemlösungskompetenz sowie die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen lösungsorientiert und besonnen zu handeln
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bei wechselnden Anliegen, rechtlichen Anforderungen und Arbeitsabläufen
- Kooperations- und Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Behörden, Gerichten und weiteren beteiligten Stellen
- Engagement, Eigeninitiative und die Bereitschaft, sich kontinuierlich in rechtliche und fachliche Themen einzuarbeiten
- emotionale Stabilität im Umgang mit anspruchsvollen Sachverhalten
- interkulturelle Kompetenz und ein respektvoller Umgang mit Menschen unterschiedlicher persönlicher und sozialer Hintergründe
- sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie idealerweise mit arbeitsplatzbezogenen Fachverfahren
Wir geben Auskunft:
Fragen zum Bewerbungsprozess?
Nutzen Sie gerne unser FAQ oder rufen Sie uns an. Ansprechpartnerin für diese Stellenausschreibung ist Frau Gundlack.
Tel.: 03841 3040 1012
Fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle?
Wenden Sie sich gerne an die Fachgebietsleiterin Frau Plagemann.
E-Mail:
Tel.: 03841 3040 5050
Ihr Weg zu uns:
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung unter Angabe der Kennung NWM-B 119/2026 mit Ihrem
- Anschreiben,
- Lebenslauf sowie
- Prüfungszeugnissen,
- Arbeitszeugnissen &
- ggf. Zertifikaten.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Weitere Hinweise
Wir fördern Vielfalt: Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert die Gleichstellung und die Vielfalt der Beschäftigten. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei. Auch Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich willkommen.
Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung: Zur Ermittlung der individuellen tariflichen Erfahrungsstufe berücksichtigen wir Ihre bisherige Berufserfahrung.
Dienstreisen: Wir erwarten die Bereitschaft, für dienstliche Fahrten im Arbeitsalltag das eigene Fahrzeug zu nutzen, sofern kein Dienstwagen zur Verfügung steht. Eine Erstattung erfolgt gemäß Landesreisekostengesetz M-V.
Befristung: Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine Einstellung ist nur möglich, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg bestanden hat.
Interne Bewerbungen: Bei Beschäftigten der Landkreisverwaltung Nordwestmecklenburg prüfen wir im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten die Option einer befristeten Umsetzung.