Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 318.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.
Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung befristete Stelle als
Sachbearbeiter Wasserrecht, Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung (m/w/d)
Kennziffer: 37/2026/111-53
in Vollzeitbeschäftigung im Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Siedlungswasserwirtschaft, am Standort Marienberg, zu besetzen. Eine über die Befristung hinausgehende Zusammenarbeit wird in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden vergleichbaren Stellen in der Landkreisverwaltung sowie bei festgestellter fachlicher Eignung geprüft.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Durchführung von Wasserrechtsverfahren zur Festsetzung, wesentlichen Änderung oder Aufhebung für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete gemäß §§ 51, 52, 53 WHG
- Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen
- Beteiligung der Fachbehörden
- Erstellen eines Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Schutzgebietes und Festsetzung von Schutzbestimmungen für diese Flächen, Erstellen der Schutzgebietskarte mit flurstücksgenauer Ausgrenzung auf der Grundlage des hydrogeologischen Gutachtens
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange Abwägung der Einwendungen und Hinweise, gegebenenfalls Berücksichtigung der Anregungen im VO-Entwurf und in der Schutzgebietskarte
- öffentliche Auslegung des VO-Entwurfes mit den dazugehörigen Karten
- Auswertung der Einwendungen, Bedenken und Anregungen
- Aktualisierung des Verordnungstextes und der dazugehörigen Karten
- Vorlage des Verordnungsentwurfes mit den dazugehörigen Karten zur Unterzeichnung sowie zur Verkündung und Ersatzbekanntmachung
- Übergabe der Rechtsverordnung mit Anlagen an Beteiligte
- Erlaubnis – und Genehmigungsverfahren Für Vorhaben der öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserversorgung sowie Befreiungen von Vorschriften in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Genehmigungsverfahren für Anlagen der öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserversorgung/ Genehmigung für Bau, Betrieb, wesentliche Änderung, Rückbau von Wasserversorgungsanlagen nach § 55 SächsWG erteilen
- genehmigungsfreie Vorhaben im Sinne von § 55 Abs. 3 SächsWG prüfen Anzeigebestätigung/Prüfergebnis mitteilen
- Erlaubnisverfahren/Erteilen einer Erlaubnis für Gewässerbenutzungen nach § 8 WHG für Wasserentnahmen zur öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserversorgung aus Grund- und Oberflächenwasser
- Bearbeiten von Anzeigeverfahren für Erdaufschlüsse zur Gewinnung von Grundwasser
- Kostenentscheidungen nach SächsVwKG für die im Wirkungsbereich zu bearbeitenden Vorgänge
- Verfahren und Entscheidungen zu alten Wasserrechten der öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserversorgung
- Verfahren und behördliche Entscheidungen zur Befreiung von Verboten und Nutzungsbeschränkungen für Maßnahmen und Handlungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Überwachungen der Gewässerbenutzung, Anlagenüberwachung nach § 100 Abs. 1 WHG
- Durchführung von Gewässerschauen der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten nach § 93 SächsWG und Maßnahmenableitung
- gewässeraufsichtliche Überprüfung und Überwachung der Einhaltung wasserrechtlicher Entscheidungen durch Wasserentnahmen und erforderlichenfalls Anpassung innerhalb angemessener Fristen nach § 7 SächsWG
- Durchführung von Anlagenüberwachungen der Wasserversorgung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen
- Bauüberwachung und Bauabnahme nach § 106 Abs. 2 bis 4 SächsWG gemeinsam mit Fachbearbeiter
- gewässeraufsichtliche Überwachungen nach § 100 Abs. 1 WHG anlassbezogen zu Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefahr ausgeht (Eingriffsverwaltung)
- Handlungen nach VwVfG VwGO, SächsVwVG, SächsPVDG
- a) Entgegennahme von Anzeigen, Einbeziehung von Sachverständigen, Fachbehörden, Verbänden, Sachverhaltsermittlungen und Störerauswahl, Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG, Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Störungsbeseitigung und Herstellung rechtmäßiger Zustände ggf. mit Zwangsandrohung, Bescheiderstellung und Kostenbescheid (Ermessensentscheidung) zur Unterschrift
- b) Bearbeitung von Rechtsbehelfen nach VwVfG, Prüfung formelle Zulässigkeit, materielle Begründetheit, Abhilfeverfahren oder Widerspruchsverfahren
- c) nach Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG)/ Strafverfahren Entgegennahme von Anzeigen, Sachverhaltsermittlungen und Störerauswahl oder Unbekannt, Abgabe an Bußgeldstelle, Einleitung eines Strafverfahrens bei Straftatsverdacht, Aktenübergabe an die Staatsanwaltschaft mit Sachbericht
- Wasserwirtschaftliche/ Wasserrechtliche Prüfungen und Stellungnahmen
- Prüfung der Bauausführung sowie der Prüfung der Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie mit den genehmigten Plänen und wasserrechtlichen Zulassungen gemeinsam mit Fachbearbeiter
- Beteiligung der Wasserbehörde zu wasserwirtschaftlichen /wasserrechtlichen Sachverhalten in anderen Verfahren
- Mitwirkung an Planfeststellungs- Bauleit- Raumordnungs- und Baugenehmigungsverfahren sowie an Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz/ Bergrecht, Sächsisches Straßengesetz u.a.
- Mitwirkung und Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben im förderrechtlichen Verfahren
Ihr Anforderungsprofil:
- Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium Public Administration/Bachelor of Public Sector Management, Bachelor of Laws (LL.B.), Diplom-Verwaltungswirt oder abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich abgeschlossener berufsbezogener Weiterqualifikation zum Verwaltungsfachwirt, Verwaltungsbetriebswirt (VWA) oder Verwaltungsfachwirt (SKVS) bzw. Kommunalwirt (SKVS)
- alternativ eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor) oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsfachwirt mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in dem genannten Aufgabenbereich
- Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
- einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
- umfassende Kenntnisse in den Rechtsgebieten: Wasserrecht, Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Verwaltungskostenrecht, Umweltrecht
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit
- sichere IT-Kenntnisse (MS-Office)
- gute Kommunikationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreudigkeit
- Führerschein Kl. B und die Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke
Was wir bieten!
- Vergütung nach dem TVöD
- bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9c
- ansonsten in Entgeltgruppe 9b
- sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
- 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- betriebliche Altersvorsorge
- Jahressonderzahlung
- Leistungsentgelt
- Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits
Nutzen Sie Ihre Chance, gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft des Erzgebirgskreises!
Ansprechpartner Personal
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Organisation
SG Personal
Frau Hempel
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
Ansprechpartner Fachbereich
Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet:
Herr Referatsleiter Börnicke
Referat Umwelt und Forst
Telefonnummer 03735 601-6100
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