Mitarbeiter/in (m/w/d) Gewerberecht und behördlicher Verbraucherschutz
Flexibles Arbeitszeitmodell
Leistungsentgelt
Altersvorsorge
Gesundheitsmanagement
Der Landkreis Landsberg am Lech sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Fachbereich Gewerberecht und behördlicher Verbraucherschutz in Voll- oder Teilzeit.
Aufgabenbereich:
- Vollzug des Gewerberechts (z.B. Bewachungsrecht, Ladenschlussrecht, Spielrecht, Handwerksrecht, Reisegewerberecht, Gewerbeuntersagungsrecht) einschließlich der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren
- Vollzug des Gaststättenrechts einschließlich der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren
- Vollzug des Kaminkehrerrechts einschließlich der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren
Wir wünschen uns von Ihnen:
- erfolgreicher Abschluss zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. des Beschäftigtenlehrgangs I oder eine vergleichbare Ausbildung
- hohes Maß an Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, sicheres und gewandtes Auftreten sowie hohe Team- und Kontaktfähigkeit und Loyalität
- gute EDV-Kenntnisse und serviceorientierte Grundeinstellung
Wir bieten Ihnen:
- eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit mit einer Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 9a TVöD
- Übertarifliche Leistungsprämie, eine Jahressonderzahlung und Mitarbeiterrabatte
- Work-Life-Balance mit flexibler Arbeitszeitgestaltung (inkl. Möglichkeit zum Freizeitausgleich)
- Gesundheitsmanagement mit Angeboten von Gesundheits- und Fitnesskursen sowie externe Zusammenarbeit mit EGYM Wellpass
- Zuschuss zum Jobticket
- Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. Betriebsrente und Arbeitsplatzsicherheit
- kostenlose Parkplätze direkt am Beschäftigungsort
- umfangreiche interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Stelle ist zunächst befristet
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Fragen?
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Eichhorn, Sachgebietsleitung (Tel. ), für personalrechtliche Fragen Frau Gartner (Tel. ) gerne zur Verfügung.
Hinweise
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.