Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/042-2026
Im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Einsatzplanung / EDV-Fachverfahrensbetreuung (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Der Arbeitsort ist Großenhain.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Überörtliche Einsatzplanung gemäß Paragraf 7 Absatz 1 Punkt 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
- Durchführung von Gefährdungsanalysen und der Analyse von Gefahren bei Großschadensereignissen
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Fachämtern der Landkreisverwaltung beziehungsweise mit den Kommunen, Behörden und Unternehmen im Landkreis Meißen zur Erstellung von Planungsunterlagen
- Erstellen der Planungsunterlagen im Disaster Management Fachverfahren (DISMA) sowie im Fireboard für die technische Einsatzleitung (TEL)
- Erstellung und Fortschreibung von externen Notfallplänen für Störfallbetriebe im Landkreis Meißen im DISMA
- Anwenderbetreuung zu fachspezifischer Software
- Einweisung der Bediensteten in neue Programme beziehungsweise -versionen, Module
- Administrative Aufgaben innerhalb der fachspezifischen Software
- Koordinieren und Überwachen des laufenden Systembetriebs
- strategische Planung (Feuerwehr/Rettungsdienst/Katastrophenschutz) zum effizienten Datenumgang
- Einführung von Datenschnittstellen zwischen dem Fachamt und anderen Behörden und Einrichtungen des Landkreises sowie Einrichtungen auf Landes- und Bundesebene
Ihr Profil:
- Fachinformatiker/innen der Fachrichtung Systemintegration oder Anwendungsentwicklung, IT-Systemelektroniker/-in, Informatikkaufmann/-frau, Informatikassistent/in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement jeweils mit Kenntnissen und/oder Berufserfahrung im Zivilschutz und Gefahrenabwehr
- oder grundständiges Studium (Bachelor beziehungsweise Diplom) in der Fachrichtung Sicherheit und Gefahrenabwehr mit IT-Kenntnissen und/oder Berufserfahrung in der Systembetreuung
- oder Diplom-/Bachelorstudium beziehungsweise Laufbahnbefähigung jeweils für den gehobenen Dienst der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung sowie Absolventen/innen des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt/-in beziehungsweise Kommunalwirt/-in) beziehungsweise Abschluss zum Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) oder ein vergleichbarer Studiengang jeweils mit Kenntnissen und/oder Berufserfahrungen in der Systembetreuung und IT-Kenntnissen
- Kenntnisse/ Erfahrungswissen in Verwaltungsabläufen; Kenntnisse über die zu verarbeitenden Daten des Bereiches
- vertiefte Kenntnisse des Brand- und Katastrophenschutzes unabdingbar
- Abschluss des Zugführers Feuerwehr oder Katastrophenschutz von Vorteil
- Bestehen der Einstellungsuntersuchung zur körperlichen Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- ein ausgeprägtes Maß an Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Wissensvermittlung und Bürger- und Mitarbeiterorientierung
- Pkw-Führerschein
- Bereitschaft, die Tätigkeit zum Teil außerhalb der regulären Arbeitszeit abzudecken
- Bereitschaft, sich an der Rufbereitschaft des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen zu beteiligen
- Bereitschaft, Katastrophenschutz-Übungen an Wochenenden oder in den späten Abendstunden durchzuführen
- Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
- tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9c der Entgeltordnung des TVöD-VKA (3.901,48 Euro brutto/monatlich in Stufe 1)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
- betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Herrn Muschter unter der Telefonnummer 03521 725-1211.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 10.08.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat