Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/022-2026
Im Kreisjugendamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet zur Vertretung nach Paragraf 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Sozialarbeit Eingliederungshilfe (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Durchführung des Gesamtplan- oder Hilfeplanverfahrens zur Leistungsgewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) einschließlich der sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und medizinischer Rehabilitation
- Bedarfsermittlung und -feststellung unter Zugrundelegung der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF-CY) sowie des Integrierten Teilhabeplans (ITP)
- fallspezifische Hospitation in den entsprechenden Einrichtungen und Hausbesuche bei den antragstellenden Personen
- Erarbeitung der jeweiligen Entwicklungsziele unter Empfehlung geeigneter Maßnahmen
- Teilnahme an Beratungen, welche im Hinblick auf die Leistungsgewährung maßgeblich sind
- Erstellung Gesamtplan oder Hilfeplan in Zusammenarbeit mit zuständiger Sachbearbeitung Leistungsgewährung Eingliederungshilfe
- Fallmanagement
- Leitung, Dokumentation und Auswertung der Gesamtplangespräche und Hilfeplangespräche
- Flexible Anpassung des Gesamtplanes/Hilfeplanes an aktuelle Veränderungen mit kontinuierlichen Absprachen aller Beteiligten/planmäßige Fortschreibung
- Dokumentation
- Zusammenstellung von eingehenden Unterlagen hinsichtlich der beantragten Leistung und Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeitung Eingliederungshilfe
- Information und Beratung von Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung und ihrer Familienangehörigen
- Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Ihr Profil:
- grundständiges Studium (Diplom oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik/Sozialarbeit beziehungsweise Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Äquivalenzbescheinigung
- Kenntnisse im Verwaltungshandeln sowie Erfahrung im Umgang mit den Sozialgesetzbüchern von Vorteil
- medizinische Grundkenntnisse wünschenswert
- anwendungsbereite Kenntnisse gängiger Microsoft-Office-Produkte
- selbstständige Arbeitsweise
- ausgeprägtes Maß an Organisations-, Kommunikations- und Moderationsfähigkeit sowie Bürger-/Mitarbeiterorientierung und analytisches Denkvermögen
- Pkw-Führerschein
- Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
- Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
- tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S 12 der Entgeltordnung des TVöD-VKA
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
- betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Eingliederungshilfe Frau Fischer unter der Telefonnummer 03521 725-3131.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplom-, staatlichen Anerkennungsurkunde. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 04.05.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat