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Auf dem traditionsreichen Gelände von Schloss Neuburg am Inn wurde 2025 das Seminar- und Schulungszentrum Schloss Neuburg eröffnet. Für die Zeit vom 01.06. bis 31.07. suchen wir Unterstützung für den Service in Restaurant und Biergarten - ideal (aber nicht nur) für Ferienjobs und Studierende!

kurzfristige Beschäftigung als Servicekraft (m/w/d)

Standort

Schloss Neuburg am Inn

Umfang

in Absprache

Befristung

01.06. bis 31.07.

auch kürzer möglich!

Beginn

ab 01.06.

Der Einsatz erfolgt im Nachmittags- und Abendbetrieb mit Arbeitszeiten im Zeitrahmen von ca. 10 bis maximal 21 Uhr (je nach Dienstplan).

Ihre Aufgaben:

  • Vorbereitung des Restaurantbereichs für den Service
  • Aufnehmen, Bestellen, Servieren der Speisen und Getränke in Restaurant und Biergarten
  • Verbuchung der Leistungen über die Restaurantkasse

Ihr Profil:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Serviceorientierung und zuvorkommendes Auftreten
  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Gute Deutsch-Kenntnisse

Wir bieten:

  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (VKA) (entspricht einem Stundenlohn von 16,32 Euro brutto)
  • das geschichtsträchtige Arbeitsumfeld von Schloss Neuburg
  • ein motiviertes Team und eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre

Bitte bewerben Sie sich unter Angabe des verfügbaren Zeitraums sowie des möglichen Arbeitszeitumfangs bzw. der möglichen Arbeitszeitverteilung.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 12.05.2026Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!

**Fragen?**für Fachliches: Herr Dachs-Stoffel (Tel. 0851/397-2951)
für Personalrechtliches: Frau Griebl (Tel.: 0851/397-1230)

HinweiseSchwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.