Stellenausschreibung
Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den zweigruppigen Kindergarten Abenteuerland
Wir erwarten:
- Eine Ausbildung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Fachkraft in Kindergarteneinrichtungen
- Das Vorliegen einer Leitungsfortbildung zur zertifizierten Führungsfachkraft oder entsprechende Erfahrung als Einrichtungsleitung oder stellvertretende Einrichtungsleitung
- Berufserfahrung im Arbeitsfeld Kindergarten
- Erfahrungen im Bereich Elternarbeit
- Gute kommunikative Fähigkeiten
- Konzeptionelles Denken und Handeln
- EDV-Grundkenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Erstellen von Kinderakten und die Dokumentation des Entwicklungsverlaufs
- Übernahme von Verwaltungsaufgaben
- Ausarbeitung einer Einrichtungskonzeption
- Gestaltung/Aufbau einer Einrichtungsseite
Wir bieten Ihnen:
- Einen unbefristeten Arbeitsplatz
- Eine Arbeitszeit im Umfang zwischen 30 und 39 Wochenstunden
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem Team mit 5 Mitarbeiterinnen
- Eine Bezahlung nach TVöD-SuE in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
- Supervision und berufsbegleitendes Coaching
- Tarifliche Leistungen (30 Urlaubstage, 2 Regenerationstage, Erwerb von Betriebsrenten-anwartschaften, Jahressonderzahlung, Leistungsprämie)
- E-Bike Leasing
- IGB Gesundheitskarte
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Ariane Plha (06026/5004-5180).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle.
Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.