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Markt Großostheim

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Vollzeit, Teilzeit
Großostheim
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Stellenausschreibung

Der Markt Großostheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Facharbeiter/in (m/w/d) für das gemeindliche Wasserwerk

Das Aufgabenspektrum umfasst den Rohrleitungsbau und das Betreiben, Überwachen und die Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen des Marktes Großostheim. Die Anlagen des Wasserwerkes umfassen sechs Brunnen, eine Quellfassung, ein Wasserwerk mit moderner Aufbereitungstechnik (Carix-Anlage), drei Hochbehälter, drei Vorlagebehälter, sechs Druckerhöhungspumpwerke sowie ein Rohrnetz von 130 km mit 4.500 Hausanschlüssen. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik erfolgt über ein modernes Prozessleitsystem.

Wir erwarten

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Ver- und Entsorger-Fachrichtung Wasserversorgung, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Heizungsbauer, Gas- und Wasserinstallateur, Rohrleitungsbauer oder einen Abschluss in einem artverwandten Berufsbild
  • Führerschein der Klasse B
  • hohe Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft sowie Teamfähigkeit
  • nach Möglichkeit langjährige Erfahrung in einem Wasserversorgungsbetrieb
  • Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten nach Einarbeitung

Wir bieten Ihnen

  • einen sicheren Arbeitsplatz mit einer unbefristeten Beschäftigung in Vollzeit
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Berufsfeld
  • eine umfassende Einarbeitung in Ihre Tätigkeiten
  • die Möglichkeit einer kontinuierlichen Fortbildung
  • Bike-Leasing, Gesundheitsangebote (u.a. i-gb Karte)

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Steffen Schulz vom Wasserwerk unter 06026/5004-5352 zur Verfügung.

Bewerbungen reichen Sie bitte über unser Bewerbungsportal per Online-Bewerbung ein. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle.

Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.